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Kindergeld weiter erhalten

Das Wichtigste in Kürze

Für ein Kind in Ausbildung zahlt die Familienkasse das Kindergeld von 259 Euro im Monat weiter, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Absatz 4 EStG). Ab 18 müssen die Eltern die Ausbildung nachweisen, etwa mit dem Ausbildungsvertrag.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFamilienkasse
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung mehrere Wochen
Fristrückwirkend nur 6 Monate
Rechtsgrundlage§ 32 Absatz 4, §§ 66, 70 Einkommensteuergesetz

Mit dem 18. Geburtstag endet das Kindergeld nicht automatisch. Solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, zahlt die Familienkasse weiter - längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Absatz 4 EStG).

Ab 18 verlangt die Familienkasse aber einen Nachweis. Bei einer betrieblichen Ausbildung genügt in der Regel eine Kopie des Ausbildungsvertrags, aus der Art und Dauer hervorgehen.

Während der ersten Ausbildung darf das Kind unbegrenzt verdienen. Erst bei einer zweiten Ausbildung kommt es darauf an, ob es daneben mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Antrag für das volljährige Kind stellen

    Online über die Familienkasse oder auf Papier, am besten vor dem 18. Geburtstag.

  2. Ausbildungsvertrag beifügen

    Als Kopie oder Upload; bei Schule oder Studium die Bescheinigung der Einrichtung.

  3. Bescheid abwarten

    Die Familienkasse legt fest, bis wann gezahlt wird - meist bis zum voraussichtlichen Ausbildungsende.

  4. Änderungen melden

    Abbruch, Abschluss, Wechsel der Ausbildung oder eine Beschäftigung neben einer Zweitausbildung.

Besondere Fälle

Übergangszeit
Zwischen Schule und Ausbildung gibt es Kindergeld weiter, wenn die Lücke höchstens vier Monate beträgt (§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG).
Noch kein Ausbildungsplatz
Kindergeld gibt es weiter, wenn das Kind nachweislich einen Platz sucht. Ist es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als Bewerber geführt, gilt das als nachgewiesen.
Kind mit Behinderung
Ist das Kind wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, außerstande, sich selbst zu unterhalten, gibt es Kindergeld auch darüber hinaus (§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG).

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie lange gibt es Kindergeld während der Ausbildung?
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, also bis zum Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag (§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG).
Darf mein Kind in der Ausbildung dazuverdienen?
In der ersten Ausbildung ja, ohne Grenze - die Ausbildungsvergütung zählt nicht. Erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gilt die Grenze von 20 Wochenstunden (§ 32 Absatz 4 Satz 3 EStG).
Muss ich zum 18. Geburtstag etwas tun?
Ja. Für volljährige Kinder verlangt die Familienkasse einen eigenen Antrag mit Nachweis der aktuellen Lebenssituation, bei einer betrieblichen Ausbildung etwa eine Kopie des Ausbildungsvertrags.
Kann mein Kind das Kindergeld selbst bekommen?
Nur ausnahmsweise: Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann die Familienkasse das Kindergeld an das Kind auszahlen (Abzweigung, § 74 Absatz 1 EStG).

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Familienkasse. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

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Gehört dazu

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