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Das Geld reicht nicht für die Kinder: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Der Kinderzuschlag bringt 2026 bis zu 297 Euro je Kind im Monat - aber erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Schritt für Schritt

  1. Kinderzuschlag beantragen

    nicht rückwirkend, ab dem Antragsmonat

    Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 Euro je Kind im Monat und kommt von der Familienkasse. Er wird nicht für Zeiten vor dem Antrag gezahlt (§ 5 Absatz 3 BKGG) - jeder Monat Zögern ist verloren.

    Zuständig: Familienkasse

  2. Bildung und Teilhabe beantragen

    Ansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie entstanden sind

    Mit Kinderzuschlag oder Wohngeld haben Kinder Anspruch auf das Bildungspaket (§ 6b BKGG): 195 Euro Schulbedarf im Schuljahr 2026/27, 15 Euro im Monat für Verein oder Musikschule, dazu Mittagessen, Ausflüge, Klassenfahrten und Lernförderung.

    Zuständig: Stelle für Bildung und Teilhabe beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (amtliche Seite)

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: