Das Geld reicht nicht für die Kinder: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Der Kinderzuschlag bringt 2026 bis zu 297 Euro je Kind im Monat - aber erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Schritt für Schritt
Kinderzuschlag beantragen
nicht rückwirkend, ab dem Antragsmonat
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 Euro je Kind im Monat und kommt von der Familienkasse. Er wird nicht für Zeiten vor dem Antrag gezahlt (§ 5 Absatz 3 BKGG) - jeder Monat Zögern ist verloren.
Zuständig: Familienkasse
Bildung und Teilhabe beantragen
Ansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie entstanden sind
Mit Kinderzuschlag oder Wohngeld haben Kinder Anspruch auf das Bildungspaket (§ 6b BKGG): 195 Euro Schulbedarf im Schuljahr 2026/27, 15 Euro im Monat für Verein oder Musikschule, dazu Mittagessen, Ausflüge, Klassenfahrten und Lernförderung.
Zuständig: Stelle für Bildung und Teilhabe beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (amtliche Seite)
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Stelle für Bildung und Teilhabe beim Kreis oder der kreisfreien Stadt (amtliche Seite): Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Wo genau Sie den Antrag abgeben, bestimmt das Land (§ 13 Absatz 4 BKGG) - oft im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, beantragt Bildung und Teilhabe beim Jobcenter.