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Zollamt Karlsruhe

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Zollfahndungsamt Stuttgart - Dienstsitz Karlsruhe finden Sie in der Carl-Metz-Straße 1, 76185 Karlsruhe. Telefon +49 711 520410. Geöffnet Montag 09:00-15:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-15:00
Dienstag09:00-15:00
Mittwoch09:00-15:00
Donnerstag09:00-15:00
Freitag09:00-14:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Zollfahndungsamt Stuttgart - Dienstsitz KarlsruheCarl-Metz-Straße 1
76185 Karlsruhe

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Sendung abholen und verzollen

Für Sendungen aus Ländern außerhalb der EU fallen Einfuhrabgaben an. Welche Dienststelle zuständig ist, steht auf der Benachrichtigung.

Mitbringen
Benachrichtigungskarte · Personalausweis · Kaufbeleg oder Rechnung
Gebühr
Einfuhrabgaben nach Warenwert
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich das Zollamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für Pakete aus dem Ausland ist meist das Zollamt am Wohnort zuständig - die Benachrichtigung nennt die Dienststelle.
  • Bringen Sie zur Abholung die Benachrichtigungskarte, den Ausweis und den Kaufbeleg mit.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bad SchönbornBrettenBruchsalDettenheimEggenstein-LeopoldshafenEttlingenForstGondelsheimGraben-NeudorfHambrückenKarlsbadKarlsdorf-NeuthardKraichtalKronauLinkenheim-HochstettenMalsch (Landkreis Karlsruhe)Malsch (bei Wiesloch)MarxzellOberderdingenOberhausen-RheinhausenPfinztalPhilippsburgRheinstettenStutenseeSulzfeld (Baden)Ubstadt-WeiherWaghäuselWaldbronnWalzbachtalWeingarten (Baden)Östringen

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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