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Sendung beim Zollamt abholen und verzollen

Das Wichtigste in Kürze

Die Freigrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Seither wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben; die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent kommt wie bisher hinzu.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigZollamt
Gebühr3,00 Euro Pauschalzoll je Warenkategorie, dazu 19 oder 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert plus Versand
Dauerim Termin - Wartezeit je nach Zollamt
FristAbholfrist beachten - meist eine Woche
RechtsgrundlageUnionszollkodex; Wegfall der Freigrenze zum 1. Juli 2026

Gebühr nach Zoll, Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026.

Wenn eine Sendung aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll liegt, kommt eine Benachrichtigungskarte. Damit gehen Sie zum Zollamt - mit Ausweis und einem Nachweis über den Warenwert.

⚠️ Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln. Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Stattdessen fällt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie an - und die Einfuhrumsatzsteuer wie bisher.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Benachrichtigung abwarten

    Post oder Kurierdienst legen eine Karte ein, wenn die Sendung beim Zoll liegt.

  2. Wertnachweis bereitlegen

    Rechnung oder Bestellbestätigung. Ohne Nachweis schätzt der Zoll den Wert - meist nicht zu Ihren Gunsten.

  3. Zum zuständigen Zollamt

    Es steht auf der Karte. Nicht jedes Zollamt gibt Sendungen aus.

  4. Abgaben zahlen und mitnehmen

    Pauschalzoll plus Einfuhrumsatzsteuer. Die Sendung wird vor Ort geöffnet.

Besondere Fälle

Geschenk von Privat
Bis 45 Euro Gesamtwert abgabenfrei - der Absender muss privat sein und es darf keine Gegenleistung geben.
Händler mit IOSS
Die Einfuhrumsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten. Es bleibt der Pauschalzoll.
Rücksendung
Bei Rückgabe an den Händler lassen sich gezahlte Abgaben erstatten - der Antrag geht ans Hauptzollamt.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Was hat sich zum 1. Juli 2026 geändert?
Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Seither wird bei Sendungen im Fernabsatz ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben.
Was kostet eine Sendung mit mehreren Artikeln?
3 Euro je Warenkategorie, nicht je Artikel. Zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen sind drei Kategorien - also 9 Euro.
Muss ich Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Ja, ab dem ersten Cent - 19 Prozent, bei Büchern und Lebensmitteln 7. Berechnet wird auf Warenwert plus Versandkosten. Ausnahme: Der Händler hat den IOSS genutzt, dann steckt sie schon im Kaufpreis.
Was ist mit Geschenken?
Sendungen von Privat an Privat bleiben bis 45 Euro Gesamtwert abgabenfrei.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Zollamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier: