Sendung beim Zollamt abholen und verzollen
Die Freigrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Seither wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben; die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent kommt wie bisher hinzu.
| Zuständig | Zollamt |
|---|---|
| Gebühr | 3,00 Euro Pauschalzoll je Warenkategorie, dazu 19 oder 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert plus Versand |
| Dauer | im Termin - Wartezeit je nach Zollamt |
| Frist | Abholfrist beachten - meist eine Woche |
| Rechtsgrundlage | Unionszollkodex; Wegfall der Freigrenze zum 1. Juli 2026 |
Gebühr nach Zoll, Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026.
Wenn eine Sendung aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll liegt, kommt eine Benachrichtigungskarte. Damit gehen Sie zum Zollamt - mit Ausweis und einem Nachweis über den Warenwert.
⚠️ Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln. Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Stattdessen fällt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie an - und die Einfuhrumsatzsteuer wie bisher.
Was Sie brauchen
- Benachrichtigungskarte der Post oder des Kurierdienstes
- Personalausweis
- Rechnung oder Bestellbestätigung mit Warenwert
- bei Geschenken: formloser Nachweis des Absenders
So läuft es ab
Benachrichtigung abwarten
Post oder Kurierdienst legen eine Karte ein, wenn die Sendung beim Zoll liegt.
Wertnachweis bereitlegen
Rechnung oder Bestellbestätigung. Ohne Nachweis schätzt der Zoll den Wert - meist nicht zu Ihren Gunsten.
Zum zuständigen Zollamt
Es steht auf der Karte. Nicht jedes Zollamt gibt Sendungen aus.
Abgaben zahlen und mitnehmen
Pauschalzoll plus Einfuhrumsatzsteuer. Die Sendung wird vor Ort geöffnet.
Besondere Fälle
- Geschenk von Privat
- Bis 45 Euro Gesamtwert abgabenfrei - der Absender muss privat sein und es darf keine Gegenleistung geben.
- Händler mit IOSS
- Die Einfuhrumsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten. Es bleibt der Pauschalzoll.
- Rücksendung
- Bei Rückgabe an den Händler lassen sich gezahlte Abgaben erstatten - der Antrag geht ans Hauptzollamt.
Worauf es ankommt
- ⚠️ **Neu seit 1. Juli 2026:** Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Statt dessen fallen 3 Euro je Warenkategorie an. Eine Sendung mit Socken, Kabelbindern und Hosen kostet also 9 Euro Zoll - drei Kategorien.
- Die Einfuhrumsatzsteuer gab es schon vorher ab dem ersten Cent. Sie beträgt 19 Prozent, bei Büchern und Lebensmitteln 7 Prozent, und wird auf Warenwert **plus Versandkosten** berechnet.
- Geschenksendungen von Privat an Privat bleiben bis 45 Euro Gesamtwert abgabenfrei.
- Hat der Händler den Import One Stop Shop (IOSS) genutzt, ist die Einfuhrumsatzsteuer schon im Kaufpreis enthalten - dann kommt nur der Pauschalzoll dazu.
Häufige Fragen
- Was hat sich zum 1. Juli 2026 geändert?
- Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist entfallen. Seither wird bei Sendungen im Fernabsatz ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben.
- Was kostet eine Sendung mit mehreren Artikeln?
- 3 Euro je Warenkategorie, nicht je Artikel. Zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen sind drei Kategorien - also 9 Euro.
- Muss ich Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
- Ja, ab dem ersten Cent - 19 Prozent, bei Büchern und Lebensmitteln 7. Berechnet wird auf Warenwert plus Versandkosten. Ausnahme: Der Händler hat den IOSS genutzt, dann steckt sie schon im Kaufpreis.
- Was ist mit Geschenken?
- Sendungen von Privat an Privat bleiben bis 45 Euro Gesamtwert abgabenfrei.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Zollamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier: