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Meine Sendung hängt beim Zoll: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze weg - stattdessen 3 Euro Pauschalzoll je Warenkategorie.

Schritt für Schritt

  1. Sendung beim Zollamt abholen und verzollen

    Abholfrist beachten - meist eine Woche

    Die Freigrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Seither wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben; die Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent kommt wie bisher hinzu.

    Zuständig: Zollamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: