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Familienkasse Saarbrücken

SaarlandRegionalverband Saarbrücken
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Saarbrücken ist die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken. Telefon +49 800 4555530. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und an 2 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00-12:00 und 13:00-16:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Familienkasse Rheinland-Pfalz-SaarlandHafenstraße 18
66111 Saarbrücken

  • Telefon+49 800 4555530
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Die Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Kindergeld beantragen

Der Antrag geht an die Familienkasse. Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).

Mitbringen
Geburtsurkunde des Kindes · Steueridentifikationsnummer von Kind und Antragsteller · Personalausweis
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen

Wann brauche ich die Familienkasse?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Familienkasse sitzt meist im Haus der Agentur für Arbeit - der Eingang ist derselbe.
  • Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt. Wer spät beantragt, verliert den Rest.
  • Änderungen wie Umzug, Ausbildungsende oder Kontowechsel müssen Sie selbst melden.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

FriedrichsthalGroßrosselnHeusweilerKleinblittersdorfPüttlingenQuierschiedRiegelsbergSulzbach/SaarVölklingen

Familienkassen in der Umgebung

Weitere Ämter in Saarbrücken

Häufige Fragen

Wie lange rückwirkend gibt es Kindergeld?
Ausgezahlt wird für höchstens sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung - so steht es in § 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt, nur die Auszahlung ist begrenzt. Wer spät beantragt, verliert also bares Geld.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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