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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist den meisten Menschen vor allem von den Bußgeldbescheiden bekannt, die sie beispielsweise fürs Falschparken kassieren. Die Arbeit der Ordnungsämter erstreckt sich jedoch über weitaus mehr Bereiche und soll den Bürgerinnen und Bürgern keineswegs das Leben schwer machen. Stattdessen geht es um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wichtig zu wissen ist unter anderem, dass das Ordnungsamt einerseits als Behörde innerhalb der Kommunalverwaltung in Erscheinung tritt und andererseits auch als Vollzugsdienst fungiert. Die Ordnungsämter werden somit auf mehreren Ebenen tätig.

Die Aufgaben des Ordnungsamtes

Wenn es um Ordnung, öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr geht, ist das Ordnungsamt die zuständige Stelle innerhalb der kommunalen Verwaltung. Der Aufgabenbereich der Ordnungsämter lässt sich somit klar umreißen. Wobei zwischen dem Ordnungsamt als Behörde und dem Ordnungsamt als Vollzugsdienst zu differenzieren ist. Unabhängig davon widmen sich die Ordnungsämter bundesweit vor allem den folgenden Aufgaben und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in der Gesellschaft:

  • Personenkontrollen
  • Kontrolle von Fahrzeugen
  • Einschreiten bei Ruhestörungen
  • Erteilung von Platzverweisen
  • Marktwesen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Sieben Tipps zum Ordnungsamt

Im Umgang mit dem Ordnungsamt besteht bei vielen Menschen eine gewisse Unsicherheit. Insbesondere dann, wenn sie gewissermaßen zur Ordnung gerufen werden, empfinden sie den Kontakt mit dem Ordnungsamt als Angriff und nehmen fast automatisch eine Abwehrhaltung ein. In vielen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, sich aktiv an das Ordnungsamt zu wenden und dieses als Helfer im alltäglichen Leben zu sehen. Unabhängig davon, in welcher Position man sich jeweils befindet, sollte man immer bedenken, dass das Ordnungsamt als Einheit der kommunalen Verwaltung eingerichtet wurde, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sofern nicht gegebenenfalls die Polizei zuständig ist.

Freundlicher Umgang mit dem Ordnungsamt

Im Umgang mit dem Ordnungsamt sollte man stets die Fassung wahren und freundlich bleiben, was aber keineswegs einem bestimmten Auftreten widerspricht.

Zuständigkeiten des Ordnungsamtes kennen

Bürgerinnen und Bürger sollten genau wissen, wo die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes liegen. Je nach Kommune kann der Aufgabenbereich durchaus in gewissem Maße variieren, weshalb es wichtig ist, die Struktur der Stadtverwaltung zumindest ansatzweise nachvollziehen zu können. In der Regel wird das Ordnungsamt bei Ruhestörungen, in Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung oder auch beim Nichtraucherschutz tätig.

Kenntnis der Rechte des Ordnungsamtes

Man sollte nicht nur wissen, welche Bereiche in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes fallen, sondern auch die Rechte und Befugnisse der Ordnungsämter kennen. Da das Ordnungsrecht Ländersache ist, kann es hier von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Bestimmte Kontrollbefugnisse und Zutrittsrechte sind dem Ordnungsamt zwar gegeben, doch die Mitarbeiter/innen sind in keiner Weise Polizistinnen und Polizisten gleichgestellt. Besonders gut wird dies anhand der Befugnisse in Zusammenhang mit Fahrzeugkontrollen deutlich. Die Polizei kann Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr herauswinken und Kontrollen durchführen, während das Ordnungsamt lediglich für den ruhenden Verkehr zuständig ist und sich somit auf parkende Fahrzeuge beschränkt.

Adäquate Vorbereitung für den Termin beim Ordnungsamt

Wenn ein Termin beim Ordnungsamt ansteht, sollte eine gute Vorbereitung im Vorfeld stets stattfinden. So sollte man alle Unterlagen zusammenstellen und den Sachverhalt geistig noch einmal durchgehen. Zudem macht es Sinn, etwaige Fristen und erforderliche Formulare zu recherchieren.

Hilfe des Ordnungsamtes in Anspruch nehmen

Die Ordnungsämter können den Menschen nicht nur das Leben schwer machen, sondern ihnen auch eine große Hilfe sein. Wenn es beispielsweise Probleme mit lärmenden Nachbarn gibt oder die Zufahrt zur Garage zugeparkt wurde, kann man das Ordnungsamt informieren. Dieses sorgt dann durch verschiedene Maßnahmen für Ordnung.

Akteneinsicht in Anspruch nehmen

Im Rahmen eines laufenden Verfahrens sind die Beteiligten gewissermaßen zum Nichtstun verdammt. Bis sich das Ordnungsamt rührt, kann jedoch einige Zeit vergehen. Zudem kommt es vor, dass die Entscheidung des Ordnungsamtes nicht nachvollziehbar erscheint. In solchen Fällen kann es ratsam sein, Akteneinsicht zu fordern. Indem man von diesem Anspruch Gebrauch macht, kann man den aktuellen Stand nachvollziehen und zudem erkennen, auf welcher Basis das Ordnungsamt in dem betreffenden Fall arbeitet. Falls wichtige Details fehlen oder falsch dargestellt sind, kann man dies durch die Akteneinsicht erkennen und gegebenenfalls korrigierend eingreifen.

Gegebenenfalls gegen die Entscheidung des Ordnungsamtes vorgehen
Hat das Ordnungsamt eine Entscheidung getroffen, mit der man nicht einverstanden ist, kann man jederzeit Rechtsbehelf einlegen beziehungsweise innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Bürgerinnen und Bürger sind den Ordnungsämtern also keineswegs vollkommen ausgeliefert, sondern können sich gegebenenfalls zur Wehr setzen. Ob dies allerdings zu einer anderen Entscheidung führt, hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls macht es auch Sinn, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

So finden Sie das zuständige Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Teil der kommunalen Verwaltung und daher oftmals gemeinsam mit der restlichen Stadtverwaltung im Rathaus untergebracht. In vielen Gemeinden kann man sich mit seinem Anliegen einfach an das Bürgeramt wenden, das den Publikumsverkehr für das Ordnungsamt regelt. Unabhängig davon, ob dies jeweils der Fall ist oder nicht, sind die Öffnungszeiten zu berücksichtigen. Oftmals reicht es aber auch, die Telefonnummer des Ordnungsamtes zu wählen, um sein Anliegen vorzubringen. Ein persönlicher Termin beim Ordnungsamt ist somit längst nicht immer erforderlich. Davon abgesehen ergibt sich die Zuständigkeit des Ordnungsamtes stets aus dem jeweiligen Sachverhalt sowie dem Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Bürgerin. Die Ordnungsämter haben exakt definierte Einzugsgebiete, die mit denen der gesamten Kommunalverwaltung übereinstimmen. Ein Bußgeldbescheid eines anderen Ordnungsamtes ist aber dennoch möglich, denn der Ort der Ordnungswidrigkeit ist ebenfalls maßgebend für die Zuständigkeit der Behörde. Wer beispielsweise in der Nachbarstadt falsch parkt, erhält auch vom Ordnungsamt der Nachbarstadt einen Bußgeldbescheid.

Unabhängig davon, in welchem Zusammenhang Sie mit dem Ordnungsamt in Berührung kommen, sollten Sie die Rechtsmittel kennen und zugleich bedenken, dass die Ordnungsämter die Aufgabe haben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im Bedarfsfall erhalten Sie hier Unterstützung oder werden auf ein etwaiges Fehlverhalten hingewiesen. In beiden Fällen gilt es zu bedenken, dass die Ordnungsämter nur ihre Arbeit tun und einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten.