Hund anmelden
Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde, meist beim Ordnungsamt oder der Steuerabteilung. Grundlage ist die Hundesteuersatzung des Ortes.
| Zuständig | Ordnungsamt |
|---|---|
| Gebühr | Hundesteuer nach der Satzung der Gemeinde |
| Dauer | meist sofort |
| Frist | je nach Satzung, oft ein Monat |
Hunde werden bei der Gemeinde angemeldet - Grundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung. Zuständig ist meist das Ordnungsamt oder die Steuerabteilung; eine bundesweite Regel gibt es nicht.
Höhe, Fristen und Ausnahmen legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich ist eine Anmeldung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes. Für den zweiten und dritten Hund steigt der Satz meist deutlich.
Für sogenannte Listenhunde gelten in den meisten Ländern zusätzliche Auflagen: Wesenstest, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, teils ein erhöhter Steuersatz.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Angaben zu Rasse, Alter und Chipnummer
- bei Listenhunden: zusätzliche Nachweise
So läuft es ab
Satzung der Gemeinde ansehen
Sie steht meist online und nennt Frist, Höhe und Ermäßigungen.
Anmeldung einreichen
Mit Angaben zu Rasse, Alter und Chipnummer.
Steuermarke erhalten
Sie ist am Halsband zu tragen, solange die Satzung das verlangt.
Bei Abgabe oder Umzug abmelden
Sonst läuft die Steuer weiter.
Besondere Fälle
- Listenhund
- Zusätzliche Nachweise sind nötig; manche Gemeinden verlangen eine Halteerlaubnis.
- Tierheimhund
- Viele Gemeinden gewähren eine befristete Steuerbefreiung - fragen Sie danach.
- Assistenzhund
- In der Regel steuerbefreit, mit Nachweis.
- Umzug in eine andere Gemeinde
- Dort neu anmelden, hier abmelden - die Sätze unterscheiden sich teils erheblich.
Worauf es ankommt
- Höhe und Fristen legt jede Gemeinde selbst fest - eine bundesweite Regel gibt es nicht.
- Für sogenannte Listenhunde gelten in den meisten Ländern zusätzliche Auflagen.
- Bei Umzug oder Abgabe des Hundes muss abgemeldet werden, sonst läuft die Steuer weiter.
Häufige Fragen
- Gibt es eine bundesweite Hundesteuer?
- Nein. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer; jede Gemeinde setzt Höhe und Ausnahmen in einer eigenen Satzung fest.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Ordnungsamt
- Gewerbe anzeigen Ich mache mich selbstständig
- Gewerbe abmelden Ich gebe mein Gewerbe auf
- Einspruch einlegen Ich habe einen Bußgeldbescheid
- Waffenbesitzkarte beantragen Ich möchte eine Waffe besitzen
- Ruhestörung melden Mich stört Lärm aus der Nachbarschaft