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Hund anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde, meist beim Ordnungsamt oder der Steuerabteilung. Grundlage ist die Hundesteuersatzung des Ortes.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigOrdnungsamt
GebührHundesteuer nach der Satzung der Gemeinde
Dauermeist sofort
Fristje nach Satzung, oft ein Monat

Hunde werden bei der Gemeinde angemeldet - Grundlage ist die kommunale Hundesteuersatzung. Zuständig ist meist das Ordnungsamt oder die Steuerabteilung; eine bundesweite Regel gibt es nicht.

Höhe, Fristen und Ausnahmen legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich ist eine Anmeldung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes. Für den zweiten und dritten Hund steigt der Satz meist deutlich.

Für sogenannte Listenhunde gelten in den meisten Ländern zusätzliche Auflagen: Wesenstest, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, teils ein erhöhter Steuersatz.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Satzung der Gemeinde ansehen

    Sie steht meist online und nennt Frist, Höhe und Ermäßigungen.

  2. Anmeldung einreichen

    Mit Angaben zu Rasse, Alter und Chipnummer.

  3. Steuermarke erhalten

    Sie ist am Halsband zu tragen, solange die Satzung das verlangt.

  4. Bei Abgabe oder Umzug abmelden

    Sonst läuft die Steuer weiter.

Besondere Fälle

Listenhund
Zusätzliche Nachweise sind nötig; manche Gemeinden verlangen eine Halteerlaubnis.
Tierheimhund
Viele Gemeinden gewähren eine befristete Steuerbefreiung - fragen Sie danach.
Assistenzhund
In der Regel steuerbefreit, mit Nachweis.
Umzug in eine andere Gemeinde
Dort neu anmelden, hier abmelden - die Sätze unterscheiden sich teils erheblich.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Hundesteuer?
Nein. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer; jede Gemeinde setzt Höhe und Ausnahmen in einer eigenen Satzung fest.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Ordnungsamt