Gewerbe anzeigen
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung).
| Zuständig | Ordnungsamt |
|---|---|
| Gebühr | nach der Gebührensatzung der Gemeinde |
| Dauer | meist sofort |
| Frist | mit dem Beginn |
| Rechtsgrundlage | § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung |
Wer selbstständig ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung). Das Gesetz verlangt also keine Anzeige Wochen im Voraus, aber auch keine nachträgliche.
Zuständig ist die Gemeinde des Betriebssitzes - meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Von dort läuft die Anzeige weiter an Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistikamt.
Freie Berufe - etwa Ärztinnen, Anwälte, Journalistinnen - brauchen keine Gewerbeanzeige. Sie melden sich direkt beim Finanzamt.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
So läuft es ab
Erlaubnispflicht prüfen
Gaststätten, Handwerk, Bewachung und einige andere Gewerbe brauchen vorab eine Erlaubnis.
Anzeige einreichen
Persönlich, schriftlich oder in vielen Gemeinden online.
Gewerbeschein erhalten
Die Bestätigung dient als Nachweis gegenüber Banken und Lieferanten.
Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
Er kommt automatisch und läuft über ELSTER.
Kammerpost abwarten
IHK oder Handwerkskammer melden sich von selbst - die Mitgliedschaft ist Pflicht.
Besondere Fälle
- Nebengewerbe
- Auch ein Kleingewerbe neben der Anstellung wird angezeigt. Die Pflicht hängt nicht am Umsatz.
- Mehrere Standorte
- Für Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen ist jeweils eine eigene Anzeige nötig.
- Reisegewerbe
- Wer ohne feste Betriebsstätte tätig ist, braucht eine Reisegewerbekarte statt einer Anzeige.
- Ausländische Staatsangehörigkeit
- Je nach Aufenthaltstitel ist die Erwerbstätigkeit eingeschränkt - klären Sie das vorab mit der Ausländerbehörde.
Worauf es ankommt
- Das Gesetz verlangt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung) - nicht Wochen vorher und nicht hinterher.
- Das Ordnungsamt informiert Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft von sich aus.
- Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanzeige, melden sich aber beim Finanzamt.
Häufige Fragen
- Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
- Gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs - so steht es in § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung.
- Was kostet die Anmeldung?
- Das legt die Gebührensatzung der Gemeinde fest; üblich ist ein niedriger zweistelliger Betrag.
- Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?
- Nein. Freie Berufe melden sich direkt beim Finanzamt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Ordnungsamt
- Gewerbe abmelden Ich gebe mein Gewerbe auf
- Hund anmelden Ich habe einen Hund
- Einspruch einlegen Ich habe einen Bußgeldbescheid
- Waffenbesitzkarte beantragen Ich möchte eine Waffe besitzen
- Ruhestörung melden Mich stört Lärm aus der Nachbarschaft
Gehört dazu
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