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Gewerbe anzeigen

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigOrdnungsamt
Gebührnach der Gebührensatzung der Gemeinde
Dauermeist sofort
Fristmit dem Beginn
Rechtsgrundlage§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung

Wer selbstständig ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung). Das Gesetz verlangt also keine Anzeige Wochen im Voraus, aber auch keine nachträgliche.

Zuständig ist die Gemeinde des Betriebssitzes - meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Von dort läuft die Anzeige weiter an Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistikamt.

Freie Berufe - etwa Ärztinnen, Anwälte, Journalistinnen - brauchen keine Gewerbeanzeige. Sie melden sich direkt beim Finanzamt.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Erlaubnispflicht prüfen

    Gaststätten, Handwerk, Bewachung und einige andere Gewerbe brauchen vorab eine Erlaubnis.

  2. Anzeige einreichen

    Persönlich, schriftlich oder in vielen Gemeinden online.

  3. Gewerbeschein erhalten

    Die Bestätigung dient als Nachweis gegenüber Banken und Lieferanten.

  4. Fragebogen des Finanzamts ausfüllen

    Er kommt automatisch und läuft über ELSTER.

  5. Kammerpost abwarten

    IHK oder Handwerkskammer melden sich von selbst - die Mitgliedschaft ist Pflicht.

Besondere Fälle

Nebengewerbe
Auch ein Kleingewerbe neben der Anstellung wird angezeigt. Die Pflicht hängt nicht am Umsatz.
Mehrere Standorte
Für Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen ist jeweils eine eigene Anzeige nötig.
Reisegewerbe
Wer ohne feste Betriebsstätte tätig ist, braucht eine Reisegewerbekarte statt einer Anzeige.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Je nach Aufenthaltstitel ist die Erwerbstätigkeit eingeschränkt - klären Sie das vorab mit der Ausländerbehörde.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs - so steht es in § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung.
Was kostet die Anmeldung?
Das legt die Gebührensatzung der Gemeinde fest; üblich ist ein niedriger zweistelliger Betrag.
Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Freie Berufe melden sich direkt beim Finanzamt.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Ordnungsamt

Gehört dazu

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