Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ich mache mich selbstständig: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Gewerbeanzeige beim Ordnungsamt, danach meldet sich das Finanzamt.

Schritt für Schritt

  1. Gewerbe anzeigen

    mit dem Beginn

    Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung).

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Steuernummer beantragen

    Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanzeige meist von selbst.

    Zuständig: Finanzamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: