Ich mache mich selbstständig: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeanzeige beim Ordnungsamt, danach meldet sich das Finanzamt.
Schritt für Schritt
Gewerbe anzeigen
mit dem Beginn
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies der Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung).
Zuständig: Ordnungsamt
Steuernummer beantragen
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanzeige meist von selbst.
Zuständig: Finanzamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: