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Einspruch einlegen

Das Wichtigste in Kürze

Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigOrdnungsamt
Gebührder Einspruch selbst ist gebührenfrei
DauerBearbeitung mehrere Wochen
Fristzwei Wochen ab Zustellung

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung - maßgeblich ist das Datum auf dem Briefumschlag oder der Zustellungsurkunde, nicht das Datum des Bescheids.

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Er muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, hilft aber - ohne sie prüft die Behörde nur die Aktenlage.

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, gibt sie die Sache an die Staatsanwaltschaft und von dort ans Amtsgericht. Dann kann es zu einer Verhandlung kommen, und es entstehen Gerichtskosten.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Zustellungsdatum feststellen

    Heben Sie den Umschlag auf - darauf steht das Datum, mit dem die Frist beginnt.

  2. Einspruch schreiben

    Aktenzeichen, Name, Anschrift, der Satz, dass Sie Einspruch einlegen. Mehr ist formal nicht nötig.

  3. Fristgerecht absenden

    Innerhalb von zwei Wochen. Bei knapper Frist per Fax oder persönlich abgeben und Eingang bestätigen lassen.

  4. Akteneinsicht erwägen

    Über eine Anwältin oder einen Anwalt ist Einsicht in das Messprotokoll möglich - oft der entscheidende Punkt.

  5. Entscheidung abwarten

    Die Behörde kann den Bescheid aufheben, ändern oder die Sache ans Gericht abgeben.

Besondere Fälle

Ich war nicht der Fahrer
Teilen Sie das mit. Sie sind nicht verpflichtet, Angehörige zu belasten; die Behörde kann aber eine Fahrtenbuchauflage prüfen.
Frist verpasst
Der Bescheid wird rechtskräftig. Nur bei unverschuldeter Versäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht - mit Begründung und Nachweis.
Es droht ein Fahrverbot
Hier lohnt anwaltlicher Rat, besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Nur ein Verwarnungsgeld
Ein Verwarnungsgeld ist kein Bußgeldbescheid. Zahlen Sie nicht, ergeht erst ein Bußgeldbescheid - dann beginnt die Einspruchsfrist.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Eine Begründung erhöht aber die Chance, dass die Behörde den Bescheid selbst aufhebt.
Was kostet der Einspruch?
Der Einspruch selbst ist gebührenfrei. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Bescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Ordnungsamt