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Ich habe einen Bußgeldbescheid: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Wochen Einspruchsfrist - danach wird der Bescheid rechtskräftig.

Schritt für Schritt

  1. Einspruch einlegen

    zwei Wochen ab Zustellung

    Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

    Zuständig: Ordnungsamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: