Gewerbe abmelden
Die Aufgabe des Betriebs ist der Behörde anzuzeigen, genauso wie die Aufnahme (§ 14 Gewerbeordnung).
| Zuständig | Ordnungsamt |
|---|---|
| Gebühr | nach der Gebührensatzung der Gemeinde |
| Dauer | meist sofort |
| Frist | mit der Aufgabe |
Wer seinen Betrieb aufgibt, zeigt das der Gemeinde an - dieselbe Pflicht wie bei der Aufnahme (§ 14 Gewerbeordnung). Die Abmeldung erfolgt beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt des Betriebssitzes.
Die Behörde unterrichtet Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf: Beitragsbescheide laufen erfahrungsgemäß weiter, bis Sie sich selbst gemeldet haben.
Die Abmeldung wirkt zum angegebenen Datum. Rückwirkend ist sie nur eingeschränkt möglich und muss begründet werden - melden Sie also zeitnah ab.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung oder Betriebsnummer
So läuft es ab
Datum der Aufgabe festlegen
Der Tag, an dem der Betrieb tatsächlich endet.
Abmeldung einreichen
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, oft auch online möglich.
Bestätigung aufbewahren
Sie brauchen sie gegenüber Kammern, Versicherung und Finanzamt.
Finanzamt gesondert informieren
Auch nach der Aufgabe sind Erklärungen fällig - für das laufende Jahr und gegebenenfalls eine Aufgabebilanz.
Kammermitgliedschaft beenden
IHK oder Handwerkskammer schriftlich informieren; sonst laufen die Beiträge weiter.
Besondere Fälle
- Nur ein Teilbereich entfällt
- Dann ist es keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung - etwa bei geändertem Gegenstand des Gewerbes.
- Betrieb wird verkauft
- Sie melden ab, die übernehmende Person meldet an. Beides sind getrennte Vorgänge.
- Umzug des Betriebs
- In eine andere Gemeinde: dort anmelden, hier abmelden. Innerhalb derselben Gemeinde genügt die Ummeldung.
- Nebengewerbe
- Auch ein Kleingewerbe wird abgemeldet - die Pflicht hängt nicht am Umsatz.
Worauf es ankommt
- Das Ordnungsamt informiert Finanzamt und Kammern, doch verlassen Sie sich nicht darauf.
- Die Abmeldung wirkt zum angegebenen Datum - rückwirkend ist sie nur eingeschränkt möglich.
Häufige Fragen
- Was kostet die Gewerbeabmeldung?
- Das legt die Gebührensatzung der Gemeinde fest; üblich ist ein niedriger zweistelliger Betrag, mancherorts ist sie gebührenfrei.
- Muss ich das Finanzamt selbst informieren?
- Das Gewerbeamt gibt die Abmeldung weiter. Eine eigene Nachricht ist trotzdem ratsam, denn steuerliche Pflichten enden nicht automatisch mit der Abmeldung.
- Kann ich rückwirkend abmelden?
- Nur eingeschränkt und mit Begründung. Melden Sie möglichst zum tatsächlichen Ende ab.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Ordnungsamt
- Gewerbe anzeigen Ich mache mich selbstständig
- Hund anmelden Ich habe einen Hund
- Einspruch einlegen Ich habe einen Bußgeldbescheid
- Waffenbesitzkarte beantragen Ich möchte eine Waffe besitzen
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich gebe mein Gewerbe auf":