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Gewerbe abmelden

Das Wichtigste in Kürze

Die Aufgabe des Betriebs ist der Behörde anzuzeigen, genauso wie die Aufnahme (§ 14 Gewerbeordnung).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigOrdnungsamt
Gebührnach der Gebührensatzung der Gemeinde
Dauermeist sofort
Fristmit der Aufgabe

Wer seinen Betrieb aufgibt, zeigt das der Gemeinde an - dieselbe Pflicht wie bei der Aufnahme (§ 14 Gewerbeordnung). Die Abmeldung erfolgt beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt des Betriebssitzes.

Die Behörde unterrichtet Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf: Beitragsbescheide laufen erfahrungsgemäß weiter, bis Sie sich selbst gemeldet haben.

Die Abmeldung wirkt zum angegebenen Datum. Rückwirkend ist sie nur eingeschränkt möglich und muss begründet werden - melden Sie also zeitnah ab.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Datum der Aufgabe festlegen

    Der Tag, an dem der Betrieb tatsächlich endet.

  2. Abmeldung einreichen

    Beim Gewerbeamt der Gemeinde, oft auch online möglich.

  3. Bestätigung aufbewahren

    Sie brauchen sie gegenüber Kammern, Versicherung und Finanzamt.

  4. Finanzamt gesondert informieren

    Auch nach der Aufgabe sind Erklärungen fällig - für das laufende Jahr und gegebenenfalls eine Aufgabebilanz.

  5. Kammermitgliedschaft beenden

    IHK oder Handwerkskammer schriftlich informieren; sonst laufen die Beiträge weiter.

Besondere Fälle

Nur ein Teilbereich entfällt
Dann ist es keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung - etwa bei geändertem Gegenstand des Gewerbes.
Betrieb wird verkauft
Sie melden ab, die übernehmende Person meldet an. Beides sind getrennte Vorgänge.
Umzug des Betriebs
In eine andere Gemeinde: dort anmelden, hier abmelden. Innerhalb derselben Gemeinde genügt die Ummeldung.
Nebengewerbe
Auch ein Kleingewerbe wird abgemeldet - die Pflicht hängt nicht am Umsatz.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbeabmeldung?
Das legt die Gebührensatzung der Gemeinde fest; üblich ist ein niedriger zweistelliger Betrag, mancherorts ist sie gebührenfrei.
Muss ich das Finanzamt selbst informieren?
Das Gewerbeamt gibt die Abmeldung weiter. Eine eigene Nachricht ist trotzdem ratsam, denn steuerliche Pflichten enden nicht automatisch mit der Abmeldung.
Kann ich rückwirkend abmelden?
Nur eingeschränkt und mit Begründung. Melden Sie möglichst zum tatsächlichen Ende ab.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Ordnungsamt

Gehört dazu

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