Waffenbesitzkarte beantragen
Die Waffenbehörde - meist beim Ordnungsamt oder Landratsamt - erteilt die Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Vorausgesetzt werden Bedürfnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
| Zuständig | Ordnungsamt |
|---|---|
| Gebühr | nach der Gebührenordnung des Landes |
| Dauer | mehrere Wochen bis Monate |
Die Waffenbesitzkarte erteilt die Waffenbehörde - je nach Land beim Ordnungsamt, Landratsamt oder der Polizei. Sie erlaubt Erwerb und Besitz, nicht das Führen in der Öffentlichkeit; dafür wäre ein Waffenschein nötig.
Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen: ein anerkanntes Bedürfnis (Jagd, Sportschießen, Sammeln), Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die Behörde holt dazu Auskünfte ein, unter anderem beim Bundeszentralregister und beim Verfassungsschutz.
Die Aufbewahrung wird kontrolliert - auch unangekündigt. Wer den vorgeschriebenen Schrank nicht nachweisen kann, verliert die Erlaubnis.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Nachweis des Bedürfnisses (etwa Jagdschein oder Vereinsmitgliedschaft)
- Nachweis einer sicheren Aufbewahrung
- Haftpflichtversicherung
So läuft es ab
Bedürfnis nachweisen
Jagdschein, Vereinsmitgliedschaft mit Schießnachweisen oder Sammlerkonzept.
Sachkunde erwerben
Lehrgang mit Prüfung, oft über den Verein.
Aufbewahrung sicherstellen
Waffenschrank der vorgeschriebenen Norm, vor Antragstellung.
Antrag einreichen
Mit allen Nachweisen und Haftpflichtversicherung.
Prüfung abwarten
Zuverlässigkeit und Eignung werden geprüft; das dauert Wochen bis Monate.
Besondere Fälle
- Nur schießen, nicht besitzen
- Im Verein können Sie mit Vereinswaffen schießen - dafür brauchen Sie keine eigene Erlaubnis.
- Erbwaffen
- Sie dürfen übernommen werden, meist aber nur mit Blockiersystem und ohne Munitionserwerb.
- Umzug
- Die neue Waffenbehörde ist zu informieren; die Erlaubnis gilt weiter.
- Regelüberprüfung
- Die Zuverlässigkeit wird wiederkehrend geprüft, auch nach der Erteilung.
Worauf es ankommt
- Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit regelmäßig nach, auch nach der Erteilung.
- Die Aufbewahrung im vorgeschriebenen Schrank wird kontrolliert - unangekündigt.
- Wer nur schießen möchte, braucht nicht zwingend eine eigene Waffe; Vereine stellen Leihwaffen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Ordnungsamt
- Gewerbe anzeigen Ich mache mich selbstständig
- Gewerbe abmelden Ich gebe mein Gewerbe auf
- Hund anmelden Ich habe einen Hund
- Einspruch einlegen Ich habe einen Bußgeldbescheid
- Ruhestörung melden Mich stört Lärm aus der Nachbarschaft