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Waffenbesitzkarte beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Die Waffenbehörde - meist beim Ordnungsamt oder Landratsamt - erteilt die Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Vorausgesetzt werden Bedürfnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigOrdnungsamt
Gebührnach der Gebührenordnung des Landes
Dauermehrere Wochen bis Monate

Die Waffenbesitzkarte erteilt die Waffenbehörde - je nach Land beim Ordnungsamt, Landratsamt oder der Polizei. Sie erlaubt Erwerb und Besitz, nicht das Führen in der Öffentlichkeit; dafür wäre ein Waffenschein nötig.

Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen: ein anerkanntes Bedürfnis (Jagd, Sportschießen, Sammeln), Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die Behörde holt dazu Auskünfte ein, unter anderem beim Bundeszentralregister und beim Verfassungsschutz.

Die Aufbewahrung wird kontrolliert - auch unangekündigt. Wer den vorgeschriebenen Schrank nicht nachweisen kann, verliert die Erlaubnis.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Bedürfnis nachweisen

    Jagdschein, Vereinsmitgliedschaft mit Schießnachweisen oder Sammlerkonzept.

  2. Sachkunde erwerben

    Lehrgang mit Prüfung, oft über den Verein.

  3. Aufbewahrung sicherstellen

    Waffenschrank der vorgeschriebenen Norm, vor Antragstellung.

  4. Antrag einreichen

    Mit allen Nachweisen und Haftpflichtversicherung.

  5. Prüfung abwarten

    Zuverlässigkeit und Eignung werden geprüft; das dauert Wochen bis Monate.

Besondere Fälle

Nur schießen, nicht besitzen
Im Verein können Sie mit Vereinswaffen schießen - dafür brauchen Sie keine eigene Erlaubnis.
Erbwaffen
Sie dürfen übernommen werden, meist aber nur mit Blockiersystem und ohne Munitionserwerb.
Umzug
Die neue Waffenbehörde ist zu informieren; die Erlaubnis gilt weiter.
Regelüberprüfung
Die Zuverlässigkeit wird wiederkehrend geprüft, auch nach der Erteilung.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Ordnungsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Ordnungsamt