Landgericht: Zuständigkeit ab 10.000 Euro, Kosten und Fristen
Wir führen 99 Landgerichte in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Landgericht ist die nächsthöhere Stufe über dem Amtsgericht: zuständig für Zivilklagen über 10.000 Euro, für Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile und für schwere Straftaten. Dort erledigen Sie: Klage über 10.000 Euro, Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil, Strafverfahren vor der Strafkammer.
Ihr Standort wird nur für diese Suche verwendet und nicht gespeichert.

Auf dieser Seite12 Abschnitte
Landgericht in Deutschland
99 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Klage über 10.000 Euro
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz, § 71 GVG). Ohne Rücksicht auf den Streitwert gehören unter anderem Amtshaftung, Arzthaftung und Streit über Veröffentlichungen vor die Zivilkammer.
Das brauchen Sie
Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil
Gegen ein Zivilurteil des Amtsgerichts geht die Berufung an das Landgericht (§ 72 GVG). Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils und ist eine Notfrist - sie lässt sich nicht verlängern (§ 517 Zivilprozessordnung).
Das brauchen Sie
Strafverfahren vor der Strafkammer
Vor der großen Strafkammer werden Verbrechen verhandelt, die nicht zum Amtsgericht oder Oberlandesgericht gehören, sowie Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 GVG). Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht zuständig.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Landgericht
Sechs Punkte, die vor der Klage geklärt sein sollten. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung in Zivilsachen etwa an einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 Zivilprozessordnung). Grundlage: §§ 23, 71, 72, 74 und 119 Gerichtsverfassungsgesetz.
Wann brauche ich das Landgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Vor dem Landgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Zivilprozessordnung). Ein selbst geschriebener Schriftsatz ist unwirksam - anders als beim Amtsgericht.
- Der Bezirk eines Landgerichts umfasst mehrere Amtsgerichtsbezirke. Zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Gegenseite ihren Sitz oder Wohnsitz hat - nicht das nächstgelegene.
- Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe. Den Antrag nimmt die Rechtsantragstelle auch ohne Anwalt entgegen.
- Gegen ein Urteil des Landgerichts geht die Berufung an das Oberlandesgericht (§ 119 GVG), nicht zurück zum Amtsgericht.
Häufige Fragen
- Ab welchem Streitwert ist das Landgericht zuständig?
- Erst wenn der Streitwert 10.000 Euro übersteigt. Bis zu diesem Betrag entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Die Grenze lag bis zum 31. Dezember 2025 bei 5.000 Euro; für Verfahren, die bis dahin anhängig geworden sind, gilt sie weiter (§ 44 EGGVG).
- Wann muss ich zum Landgericht, obwohl es um wenig Geld geht?
- Einige Sachgebiete gehören ohne Rücksicht auf den Streitwert vors Landgericht (§ 71 Abs. 2 GVG): Ansprüche gegen den Staat aus Amtspflichtverletzungen, Ansprüche gegen Richter und Beamte wegen Überschreitung ihrer Befugnisse, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Streit über Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk und Internet sowie Vergabesachen. Umgekehrt bleibt Streit über Wohnraummiete immer beim Amtsgericht.
- Was kostet eine Klage vor dem Landgericht?
- Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Für das erstinstanzliche Verfahren fallen 3,0 Gebühren an (Nummer 1210 des Kostenverzeichnisses zum GKG). Bei einem Streitwert von 15.000 Euro beträgt eine Gebühr 344,00 Euro, der Vorschuss also 1.032,00 Euro. Zugestellt wird die Klage erst, wenn dieser Vorschuss gezahlt ist (§ 12 Abs. 1 GKG). Die Anwaltskosten kommen hinzu.
- Wie lange habe ich Zeit für eine Berufung?
- Einen Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, spätestens fünf Monate nach der Verkündung. Es ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden (§ 517 ZPO). Zulässig ist die Berufung nur, wenn die Beschwer 1.000 Euro übersteigt oder das erste Gericht sie im Urteil zugelassen hat (§ 511 Abs. 2 ZPO) - auch diese Grenze wurde zum 1. Januar 2026 angehoben, vorher lag sie bei 600 Euro.
- Kann ich als Zuschauer in eine Verhandlung gehen?
- Ja. Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht ist öffentlich, einschließlich der Urteilsverkündung (§ 169 Abs. 1 GVG). Ton- und Filmaufnahmen sind unzulässig. Ausnahmen von der Öffentlichkeit regelt das Gesetz gesondert, etwa in Familien- und Jugendsachen. Die Terminliste hängt im Eingangsbereich aus.
- Welches Landgericht ist zuständig, wenn ich klagen will?
- Nicht das nächstgelegene, sondern das am allgemeinen Gerichtsstand der Gegenseite, also an deren Wohnsitz oder Sitz - von Sonderfällen abgesehen. Haben Sie beim falschen Gericht geklagt, verweist es den Rechtsstreit auf Ihren Antrag weiter; die dadurch entstandenen Mehrkosten tragen Sie auch dann, wenn Sie am Ende gewinnen (§ 281 Abs. 3 ZPO).
Landgericht: Orte nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 17
- Baden-Württemberg 15
- Bayern 15
- Niedersachsen 11
- Hessen 8
- Rheinland-Pfalz 7
- Sachsen 6
- Mecklenburg-Vorpommern 4
- Sachsen-Anhalt 4
- Schleswig-Holstein 3
- Thüringen 3
- Brandenburg 2
- Berlin 1
- Bremen 1
- Hamburg 1
- Saarland 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).