Landgericht: Standorte, Zuständigkeit und Anliegen
Wir führen 101 Landgerichte in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Landgericht ist die nächsthöhere Stufe über dem Amtsgericht: zuständig für Zivilklagen über 10.000 Euro, für Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile und für schwere Straftaten. Dort erledigen Sie: klage über 10.000 Euro, berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil, strafverfahren vor der Strafkammer.

Landgericht in Deutschland
101 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
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Was Sie hier erledigen können
Klage über 10.000 Euro
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz, § 71 GVG). Ohne Rücksicht auf den Streitwert gehören unter anderem Amtshaftung, Arzthaftung und Streit über Veröffentlichungen vor die Zivilkammer.
Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil
Gegen ein Zivilurteil des Amtsgerichts geht die Berufung an das Landgericht (§ 72 GVG). Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils und ist eine Notfrist - sie lässt sich nicht verlängern (§ 517 Zivilprozessordnung).
Strafverfahren vor der Strafkammer
Vor der großen Strafkammer werden Verbrechen verhandelt, die nicht zum Amtsgericht oder Oberlandesgericht gehören, sowie Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 GVG). Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht zuständig.
Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung in Zivilsachen etwa an einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 Zivilprozessordnung). Grundlage: §§ 23, 71, 72, 74 und 119 Gerichtsverfassungsgesetz.
Wann brauche ich das Landgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Vor dem Landgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Zivilprozessordnung). Ein selbst geschriebener Schriftsatz ist unwirksam - anders als beim Amtsgericht.
- Der Bezirk eines Landgerichts umfasst mehrere Amtsgerichtsbezirke. Zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Gegenseite ihren Sitz oder Wohnsitz hat - nicht das nächstgelegene.
- Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe. Den Antrag nimmt die Rechtsantragstelle auch ohne Anwalt entgegen.
- Gegen ein Urteil des Landgerichts geht die Berufung an das Oberlandesgericht (§ 119 GVG), nicht zurück zum Amtsgericht.
Landgericht: Orte nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 17
- Bayern 16
- Baden-Württemberg 15
- Niedersachsen 11
- Hessen 8
- Rheinland-Pfalz 7
- Sachsen 6
- Mecklenburg-Vorpommern 4
- Sachsen-Anhalt 4
- Thüringen 4
- Schleswig-Holstein 3
- Brandenburg 2
- Berlin 1
- Bremen 1
- Hamburg 1
- Saarland 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).