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Ich bin Opfer einer Straftat: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Jede Polizeidienststelle nimmt die Anzeige auf - unabhängig vom Tatort.

Schritt für Schritt

  1. Strafanzeige erstatten

    Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder in vielen Ländern online über die Internetwache erstattet werden.

    Zuständig: Polizei

  2. Gestohlene Papiere ersetzen

    Nach Diebstahl von Ausweis oder Pass beantragen Sie Ersatz beim Bürgeramt - mit der polizeilichen Anzeige.

    Zuständig: Bürgeramt

  3. Was nach der Anzeige geschieht

    Die Polizei nimmt die Anzeige auf, entscheiden tut die Staatsanwaltschaft. Sie führt das Ermittlungsverfahren und klagt an oder stellt ein - die Polizei ist dabei ihre Ermittlungsperson.

    Zuständig: Staatsanwaltschaft

  4. Die Verhandlung vor Gericht

    nach Anklageerhebung

    Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, verhandelt bei schweren Taten die grosse Strafkammer des Landgerichts - zuständig für Verbrechen und für Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 Gerichtsverfassungsgesetz). Über Tötungsdelikte entscheidet das Schwurgericht.

    Zuständig: Landgericht

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: