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Was nach der Anzeige geschieht

Das Wichtigste in Kürze

Die Polizei nimmt die Anzeige auf, entscheiden tut die Staatsanwaltschaft. Sie führt das Ermittlungsverfahren und klagt an oder stellt ein - die Polizei ist dabei ihre Ermittlungsperson.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStaatsanwaltschaft
Gebührgebührenfrei - das Verfahren kostet den Anzeigenden nichts
DauerErmittlungen dauern Wochen bis Monate
Rechtsgrundlage§§ 152, 160, 170 StPO

Nach der Anzeige übernimmt die Staatsanwaltschaft. Sie führt das Ermittlungsverfahren, die Polizei arbeitet ihr zu - wer den Stand erfahren will, fragt deshalb dort und nicht bei der Dienststelle nach, die die Anzeige aufgenommen hat.

Am Ende steht Anklage oder Einstellung. Beides erfahren Sie als Anzeigender.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Aktenzeichen notieren

    Es steht auf der Bestätigung der Anzeige.

  2. Ermittlungen abwarten

    Wochen bis Monate, je nach Umfang.

  3. Nachfragen

    Unter dem Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft.

  4. Mitteilung über den Ausgang

    Anklage oder Einstellung - beides wird mitgeteilt.

Besondere Fälle

Nebenklage
Bei schweren Taten können Sie sich dem Verfahren anschließen und eigene Rechte ausüben.
Einstellung
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft, binnen zwei Wochen nach der Mitteilung.
Akteneinsicht
Für Verletzte über einen Rechtsanwalt möglich.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Anklage?
Die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Sie führt das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung.
Was kostet es mich?
Nichts. Eine Anzeige zu erstatten und das Ermittlungsverfahren sind für den Anzeigenden gebührenfrei.
Was, wenn eingestellt wird?
Sie bekommen eine Mitteilung und können Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.
Wie erfahre ich den Stand?
Unter dem Aktenzeichen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Staatsanwaltschaft. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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