Was nach der Anzeige geschieht
Die Polizei nimmt die Anzeige auf, entscheiden tut die Staatsanwaltschaft. Sie führt das Ermittlungsverfahren und klagt an oder stellt ein - die Polizei ist dabei ihre Ermittlungsperson.
| Zuständig | Staatsanwaltschaft |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei - das Verfahren kostet den Anzeigenden nichts |
| Dauer | Ermittlungen dauern Wochen bis Monate |
| Rechtsgrundlage | §§ 152, 160, 170 StPO |
Nach der Anzeige übernimmt die Staatsanwaltschaft. Sie führt das Ermittlungsverfahren, die Polizei arbeitet ihr zu - wer den Stand erfahren will, fragt deshalb dort und nicht bei der Dienststelle nach, die die Anzeige aufgenommen hat.
Am Ende steht Anklage oder Einstellung. Beides erfahren Sie als Anzeigender.
Was Sie brauchen
- Aktenzeichen der Anzeige
- Personalausweis
- bei Akteneinsicht: anwaltliche Vertretung
So läuft es ab
Aktenzeichen notieren
Es steht auf der Bestätigung der Anzeige.
Ermittlungen abwarten
Wochen bis Monate, je nach Umfang.
Nachfragen
Unter dem Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft.
Mitteilung über den Ausgang
Anklage oder Einstellung - beides wird mitgeteilt.
Besondere Fälle
- Nebenklage
- Bei schweren Taten können Sie sich dem Verfahren anschließen und eigene Rechte ausüben.
- Einstellung
- Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft, binnen zwei Wochen nach der Mitteilung.
- Akteneinsicht
- Für Verletzte über einen Rechtsanwalt möglich.
Worauf es ankommt
- Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens. Die Polizei ermittelt in ihrem Auftrag; wer den Stand erfahren will, fragt unter dem Aktenzeichen dort nach.
- Wird das Verfahren eingestellt, bekommen Sie als Anzeigender eine Mitteilung. Dagegen ist die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft möglich.
- Als Verletzte haben Sie eigene Rechte: Akteneinsicht über einen Anwalt, Nebenklage bei schweren Taten, und Anspruch auf Information über den Ausgang.
Häufige Fragen
- Wer entscheidet über die Anklage?
- Die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Sie führt das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung.
- Was kostet es mich?
- Nichts. Eine Anzeige zu erstatten und das Ermittlungsverfahren sind für den Anzeigenden gebührenfrei.
- Was, wenn eingestellt wird?
- Sie bekommen eine Mitteilung und können Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.
- Wie erfahre ich den Stand?
- Unter dem Aktenzeichen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Staatsanwaltschaft. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich bin Opfer einer Straftat":
- Strafanzeige erstatten
- Gestohlene Papiere ersetzen
- Die Verhandlung vor Gericht nach Anklageerhebung