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Die Verhandlung vor Gericht

Das Wichtigste in Kürze

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, verhandelt bei schweren Taten die grosse Strafkammer des Landgerichts - zuständig für Verbrechen und für Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 Gerichtsverfassungsgesetz). Über Tötungsdelikte entscheidet das Schwurgericht.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigLandgericht
Gebührfür Zeuginnen und Zeugen keine
Dauernach Terminierung durch das Gericht
Fristnach Anklageerhebung

Was Sie brauchen

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wann verhandelt das Landgericht statt des Amtsgerichts?
Bei Verbrechen, die nicht zum Amtsgericht oder Oberlandesgericht gehören, und bei Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe oder eine Unterbringung zu erwarten sind (§ 74 GVG). Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht des Landgerichts zuständig.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Landgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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