Die Verhandlung vor Gericht
Das Wichtigste in Kürze
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, verhandelt bei schweren Taten die grosse Strafkammer des Landgerichts - zuständig für Verbrechen und für Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 Gerichtsverfassungsgesetz). Über Tötungsdelikte entscheidet das Schwurgericht.
| Zuständig | Landgericht |
|---|---|
| Gebühr | für Zeuginnen und Zeugen keine |
| Dauer | nach Terminierung durch das Gericht |
| Frist | nach Anklageerhebung |
Was Sie brauchen
- Ladung
- Personalausweis
Worauf es ankommt
- Bei bestimmten Straftaten können Sie sich der Anklage als Nebenkläger anschliessen (§ 395 Strafprozessordnung) - unter anderem bei Sexualdelikten, versuchtem Mord oder Totschlag und bei Körperverletzungsdelikten.
- Als Zeugin oder Zeuge sind Sie zum Erscheinen verpflichtet; Verdienstausfall und Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet.
- Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich - Ausnahmen gibt es zum Schutz von Opfern und Minderjährigen.
Häufige Fragen
- Wann verhandelt das Landgericht statt des Amtsgerichts?
- Bei Verbrechen, die nicht zum Amtsgericht oder Oberlandesgericht gehören, und bei Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe oder eine Unterbringung zu erwarten sind (§ 74 GVG). Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht des Landgerichts zuständig.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Landgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
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