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Strafanzeige erstatten

Das Wichtigste in Kürze

Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder in vielen Ländern online über die Internetwache erstattet werden.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigPolizei
Gebührgebührenfrei
Dauerje nach Andrang

Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten - unabhängig davon, wo die Tat geschah. Auch die Staatsanwaltschaft nimmt Anzeigen entgegen; viele Bundesländer bieten zusätzlich eine Onlinewache.

Bei einigen Delikten ist zusätzlich ein Strafantrag nötig - etwa bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Dafür läuft eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.

Sie erhalten eine Bestätigung mit Aktenzeichen. Heben Sie sie auf: Versicherungen und Behörden verlangen sie, etwa für den Ersatz gestohlener Papiere.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Beweise sichern

    Fotos, Nachrichten, Zeugennamen - je konkreter, desto besser.

  2. Dienststelle aufsuchen oder online melden

    Bei Gefahr im Verzug immer zuerst den Notruf 110.

  3. Sachverhalt schildern

    Möglichst mit Datum, Uhrzeit und Ort.

  4. Strafantrag stellen

    Bei bestimmten Delikten nötig - fragen Sie ausdrücklich danach.

  5. Bestätigung mitnehmen

    Mit Aktenzeichen, für Versicherung und Ersatzdokumente.

Besondere Fälle

Ich kenne den Täter nicht
Eine Anzeige gegen Unbekannt ist möglich und üblich.
Anzeige zurücknehmen
Bei Antragsdelikten ist die Rücknahme des Strafantrags möglich, bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter.
Ich bin Zeuge, nicht Opfer
Auch dann können Sie Anzeige erstatten.
Häusliche Gewalt
Neben der Anzeige gibt es Schutzanordnungen über das Familiengericht und Beratungsstellen - die Polizei vermittelt.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Polizei. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich bin Opfer einer Straftat":