Strafanzeige erstatten
Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder in vielen Ländern online über die Internetwache erstattet werden.
| Zuständig | Polizei |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | je nach Andrang |
Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten - unabhängig davon, wo die Tat geschah. Auch die Staatsanwaltschaft nimmt Anzeigen entgegen; viele Bundesländer bieten zusätzlich eine Onlinewache.
Bei einigen Delikten ist zusätzlich ein Strafantrag nötig - etwa bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Dafür läuft eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.
Sie erhalten eine Bestätigung mit Aktenzeichen. Heben Sie sie auf: Versicherungen und Behörden verlangen sie, etwa für den Ersatz gestohlener Papiere.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Beweismittel, soweit vorhanden
- Angaben zum Ablauf
So läuft es ab
Beweise sichern
Fotos, Nachrichten, Zeugennamen - je konkreter, desto besser.
Dienststelle aufsuchen oder online melden
Bei Gefahr im Verzug immer zuerst den Notruf 110.
Sachverhalt schildern
Möglichst mit Datum, Uhrzeit und Ort.
Strafantrag stellen
Bei bestimmten Delikten nötig - fragen Sie ausdrücklich danach.
Bestätigung mitnehmen
Mit Aktenzeichen, für Versicherung und Ersatzdokumente.
Besondere Fälle
- Ich kenne den Täter nicht
- Eine Anzeige gegen Unbekannt ist möglich und üblich.
- Anzeige zurücknehmen
- Bei Antragsdelikten ist die Rücknahme des Strafantrags möglich, bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter.
- Ich bin Zeuge, nicht Opfer
- Auch dann können Sie Anzeige erstatten.
- Häusliche Gewalt
- Neben der Anzeige gibt es Schutzanordnungen über das Familiengericht und Beratungsstellen - die Polizei vermittelt.
Worauf es ankommt
- Sie müssen nicht zur Dienststelle am Tatort - jede Wache nimmt die Anzeige auf und leitet sie weiter.
- Bei bestimmten Delikten läuft eine Frist von drei Monaten für den Strafantrag.
- Für Versicherung und Ersatzdokumente brauchen Sie die Bestätigung der Anzeige.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Polizei. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich bin Opfer einer Straftat":
- Gestohlene Papiere ersetzen
- Was nach der Anzeige geschieht
- Die Verhandlung vor Gericht nach Anklageerhebung