Landgericht Paderborn
Das Landgericht Paderborn finden Sie in der Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn. Telefon +49 5251 1260.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite13 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
- Wann brauche ich das Landgericht?
- Vor dem Besuch
- Für welche Orte gilt das?
- Landgerichte in der Umgebung
- Weitere Ämter in Paderborn
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Landgericht PaderbornAm Bogen 2-4
33098 Paderborn
- Telefon+49 5251 1260
- Websitelg-paderborn.nrw.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Der Name dieses Gerichts stammt aus dem amtlichen Verzeichnis der Justizverwaltungen (XJustiz-Codeliste GDS.Gerichte). Die Anschrift ist aus OpenStreetMap beziehungsweise aus der Lage des Gebäudes ermittelt und nicht amtlich - prüfen Sie sie vor einem Besuch.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.
Was Sie hier erledigen können
Klage über 10.000 Euro
Bis 10.000 Euro Streitwert entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz, § 71 GVG). Ohne Rücksicht auf den Streitwert gehören unter anderem Amtshaftung, Arzthaftung und Streit über Veröffentlichungen vor die Zivilkammer.
Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil
Gegen ein Zivilurteil des Amtsgerichts geht die Berufung an das Landgericht (§ 72 GVG). Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils und ist eine Notfrist - sie lässt sich nicht verlängern (§ 517 Zivilprozessordnung).
Strafverfahren vor der Strafkammer
Vor der großen Strafkammer werden Verbrechen verhandelt, die nicht zum Amtsgericht oder Oberlandesgericht gehören, sowie Taten, bei denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind (§ 74 GVG). Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht zuständig.
Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung in Zivilsachen etwa an einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 Zivilprozessordnung). Grundlage: §§ 23, 71, 72, 74 und 119 Gerichtsverfassungsgesetz.
Wann brauche ich das Landgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Vor dem Landgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Zivilprozessordnung). Ein selbst geschriebener Schriftsatz ist unwirksam - anders als beim Amtsgericht.
- Der Bezirk eines Landgerichts umfasst mehrere Amtsgerichtsbezirke. Zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Gegenseite ihren Sitz oder Wohnsitz hat - nicht das nächstgelegene.
- Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe. Den Antrag nimmt die Rechtsantragstelle auch ohne Anwalt entgegen.
- Gegen ein Urteil des Landgerichts geht die Berufung an das Oberlandesgericht (§ 119 GVG), nicht zurück zum Amtsgericht.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Landgerichte in der Umgebung
Weitere Ämter in Paderborn
Häufige Fragen
- Ab welchem Streitwert ist das Landgericht zuständig?
- Über 10.000 Euro. Bis einschließlich 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Unabhängig vom Streitwert gehören einige Sachgebiete immer vor das Landgericht, etwa Amtshaftung, Arzthaftung und Streitigkeiten über Veröffentlichungen (§ 71 Abs. 2 GVG).
- Brauche ich vor dem Landgericht einen Anwalt?
- Ja. § 78 der Zivilprozessordnung schreibt vor, dass sich die Parteien vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Eine Ausnahme gilt für den Antrag auf Prozesskostenhilfe, den Sie selbst bei der Rechtsantragstelle stellen können.
- Was ist der Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht?
- Das Amtsgericht ist die Eingangsinstanz für kleinere Zivilsachen bis 10.000 Euro sowie für Grundbuch, Nachlass und Betreuung. Das Landgericht entscheidet über größere Zivilsachen, ist Berufungsgericht für Amtsgerichtsurteile und verhandelt schwere Straftaten.
- Wie lange habe ich Zeit für eine Berufung?
- Einen Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, spätestens fünf Monate nach der Verkündung (§ 517 ZPO). Die Frist ist eine Notfrist und kann nicht verlängert werden.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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