Arbeitsgericht: Fristen, Kosten und wer welchen Anwalt zahlt
Wir führen 111 Arbeitsgerichte in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Arbeitsgericht entscheidet über Streit aus dem Arbeitsverhältnis - Kündigung, Lohn, Zeugnis und Urlaub. In der ersten Instanz brauchen Sie keinen Anwalt. Dort erledigen Sie: Kündigungsschutzklage, Ausstehenden Lohn einklagen, Arbeitszeugnis erstreiten.
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Auf dieser Seite12 Abschnitte
- Arbeitsgericht in Deutschland
- Die größten Städte
- Was möchten Sie erledigen?
- Was Sie hier erledigen können
- Vor dem Gang zum Arbeitsgericht
- Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
- Wann brauche ich das Arbeitsgericht?
- Vor dem Besuch
- Häufige Fragen
- Arbeitsgericht: Orte nach Bundesland
- Alle Standorte von A bis Z
- Andere Ämter
Arbeitsgericht in Deutschland
111 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Kündigungsschutzklage
Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam (§ 7 KSchG) - auch dann, wenn sie in der Sache angreifbar gewesen wäre.
Das brauchen Sie
Ausstehenden Lohn einklagen
Streit über Arbeitsentgelt, Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Provision gehört vor das Arbeitsgericht (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz). Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag - die sind oft deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung.
Das brauchen Sie
Arbeitszeugnis erstreiten
Auch der Anspruch auf ein Zeugnis und auf dessen Berichtigung wird vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt. Streitgegenstand ist dann die einzelne Formulierung.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Arbeitsgericht
Sechs Punkte, bei denen es auf Tage ankommt. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht ist an einen Monat ab Zustellung des Urteils gebunden. Grundlage: §§ 8, 64 und 72 Arbeitsgerichtsgesetz.
Wann brauche ich das Arbeitsgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen ab dem Zugang der Kündigung, nicht ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten für jede Kündigung - auch in der Probezeit und im Kleinbetrieb.
- In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Arbeitsgerichtsgesetz). Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts auch mündlich zu Protokoll.
- ⚠️ Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - auch wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist der wichtigste Unterschied zum Zivilprozess und der Grund, warum sich so viele Verfahren vergleichen.
- Das Verfahren beginnt immer mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden (§ 54 ArbGG). Dort endet ein großer Teil der Verfahren mit einem Vergleich, oft schon nach wenigen Wochen.
- Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs oder am gewöhnlichen Arbeitsort - nicht zwingend an Ihrem Wohnort.
Häufige Fragen
- Wer zahlt den Anwalt, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?
- Sie selbst. In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung ihrer Anwaltskosten (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Das ist der wichtigste Unterschied zum Zivilprozess vor dem Amtsgericht. Der Anwalt muss vor dem Mandatsvertrag ausdrücklich darauf hinweisen. Ab der zweiten Instanz gilt die Regel nicht mehr.
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
- Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, auch wenn sie angreifbar war (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung gibt es nur, wenn Sie trotz zumutbarer Sorgfalt verhindert waren; der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses und spätestens sechs Monate nach Fristende möglich (§ 5 KSchG).
- Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
- Anders als im Zivilprozess wird kein Gerichtskostenvorschuss verlangt: Die Vorschussregeln des Gerichtskostengesetzes gelten in Arbeitssachen nicht (§ 11 GKG). Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, und der ist beim Streit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses auf höchstens ein Vierteljahresentgelt gedeckelt; eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 GKG).
- Brauche ich vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt?
- In der ersten Instanz nicht: Sie dürfen den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Vertreten dürfen Sie außerdem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, wenn Sie Mitglied sind (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG). Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht besteht dagegen Vertretungszwang (§ 11 Abs. 4 ArbGG).
- Welches Arbeitsgericht ist zuständig, wenn ich im Homeoffice arbeite?
- Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten oder zuletzt verrichtet haben (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Lässt sich ein gewöhnlicher Arbeitsort nicht feststellen, ist das Gericht zuständig, von dessen Bezirk aus Sie gearbeitet haben. Der Sitz des Betriebs bleibt daneben möglich - Sie haben also oft die Wahl.
- Was passiert in der Güteverhandlung?
- Jedes Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden allein, die das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien erörtert (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Viele Verfahren enden hier mit einem Vergleich. Bleibt sie erfolglos, schließt sich die streitige Verhandlung an oder es wird alsbald ein Termin bestimmt. Erscheint keine der Parteien, ruht das Verfahren (§ 54 Abs. 5 ArbGG).
- Kann ich gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vorgehen?
- Ja, mit der Berufung an das Landesarbeitsgericht. Sie ist möglich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, wenn es um Bestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht oder wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat (§ 64 Abs. 2 ArbGG). Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils, die Begründungsfrist zwei Monate (§ 66 Abs. 1 ArbGG).
Arbeitsgericht: Orte nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 29
- Niedersachsen 14
- Bayern 13
- Baden-Württemberg 9
- Hessen 8
- Brandenburg 6
- Rheinland-Pfalz 6
- Thüringen 6
- Schleswig-Holstein 5
- Mecklenburg-Vorpommern 4
- Sachsen 4
- Sachsen-Anhalt 3
- Berlin 1
- Bremen 1
- Hamburg 1
- Saarland 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).