Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Zuständig für Brandenburg an der Havel ist das Arbeitsgericht Brandenburg, Magdeburger Straße 51, 14770 Brandenburg an der Havel. Telefon +49 3381 398400.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Arbeitsgericht BrandenburgMagdeburger Straße 51
14770 Brandenburg an der Havel
- Telefon+49 3381 398400
- Websitebrandenburg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Brandenburg an der Havel gemeldet sind - das sind 2 Gemeinden.
Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.
Was Sie hier erledigen können
Kündigungsschutzklage
Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam (§ 7 KSchG) - auch dann, wenn sie in der Sache angreifbar gewesen wäre.
Ausstehenden Lohn einklagen
Streit über Arbeitsentgelt, Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Provision gehört vor das Arbeitsgericht (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz). Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag - die sind oft deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung.
Arbeitszeugnis erstreiten
Auch der Anspruch auf ein Zeugnis und auf dessen Berichtigung wird vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt. Streitgegenstand ist dann die einzelne Formulierung.
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen ab dem Zugang der Kündigung, nicht ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten für jede Kündigung - auch in der Probezeit und im Kleinbetrieb.
- In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Arbeitsgerichtsgesetz). Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts auch mündlich zu Protokoll.
- ⚠️ Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - auch wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist der wichtigste Unterschied zum Zivilprozess und der Grund, warum sich so viele Verfahren vergleichen.
- Das Verfahren beginnt immer mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden (§ 54 ArbGG). Dort endet ein großer Teil der Verfahren mit einem Vergleich, oft schon nach wenigen Wochen.
- Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs oder am gewöhnlichen Arbeitsort - nicht zwingend an Ihrem Wohnort.
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Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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