Arbeitsgericht Rostock
Das Arbeitsgericht Rostock finden Sie in der August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite13 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
- Wann brauche ich das Arbeitsgericht?
- Vor dem Besuch
- Für welche Orte gilt das?
- Arbeitsgerichte in der Umgebung
- Weitere Ämter in Rostock
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Arbeitsgericht RostockAugust-Bebel-Straße 15
18055 Rostock
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Der Name dieses Gerichts stammt aus dem amtlichen Verzeichnis der Justizverwaltungen (XJustiz-Codeliste GDS.Gerichte). Die Anschrift ist aus OpenStreetMap beziehungsweise aus der Lage des Gebäudes ermittelt und nicht amtlich - prüfen Sie sie vor einem Besuch.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.
Was Sie hier erledigen können
Kündigungsschutzklage
Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam (§ 7 KSchG) - auch dann, wenn sie in der Sache angreifbar gewesen wäre.
Ausstehenden Lohn einklagen
Streit über Arbeitsentgelt, Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Provision gehört vor das Arbeitsgericht (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz). Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag - die sind oft deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung.
Arbeitszeugnis erstreiten
Auch der Anspruch auf ein Zeugnis und auf dessen Berichtigung wird vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt. Streitgegenstand ist dann die einzelne Formulierung.
Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht ist an einen Monat ab Zustellung des Urteils gebunden. Grundlage: §§ 8, 64 und 72 Arbeitsgerichtsgesetz.
Wann brauche ich das Arbeitsgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen ab dem Zugang der Kündigung, nicht ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten für jede Kündigung - auch in der Probezeit und im Kleinbetrieb.
- In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Arbeitsgerichtsgesetz). Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts auch mündlich zu Protokoll.
- ⚠️ Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - auch wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist der wichtigste Unterschied zum Zivilprozess und der Grund, warum sich so viele Verfahren vergleichen.
- Das Verfahren beginnt immer mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden (§ 54 ArbGG). Dort endet ein großer Teil der Verfahren mit einem Vergleich, oft schon nach wenigen Wochen.
- Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs oder am gewöhnlichen Arbeitsort - nicht zwingend an Ihrem Wohnort.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Arbeitsgerichte in der Umgebung
Weitere Ämter in Rostock
Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
- Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.
- Brauche ich vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt?
- In der ersten Instanz nicht: Nach § 11 Arbeitsgerichtsgesetz können Sie den Rechtsstreit selbst führen. Vertreten lassen können Sie sich auch von einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband, wenn Sie Mitglied sind. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht gilt Vertretungszwang.
- Was kostet ein Arbeitsgerichtsverfahren?
- Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und werden im Urteilsverfahren erster Instanz nicht vorab verlangt; bei einem Vergleich entfallen sie häufig ganz. Die Anwaltskosten trägt dagegen jede Seite selbst - auch die, die gewinnt (§ 12a ArbGG).
- Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?
- In der Regel das Gericht am Sitz des Betriebs oder an dem Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten. Bei Außendienst und im Homeoffice kann das auseinanderfallen; im Zweifel fragen Sie bei der Rechtsantragstelle nach, bevor Sie die Frist verstreichen lassen.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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