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Arbeitsgericht Mönchengladbach

Nordrhein-WestfalenKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach finden Sie in der Hohenzollernstraße 155, 41061 Mönchengladbach.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite10 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Arbeitsgericht MönchengladbachHohenzollernstraße 155
41061 Mönchengladbach

  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Der Name dieses Gerichts stammt aus dem amtlichen Verzeichnis der Justizverwaltungen (XJustiz-Codeliste GDS.Gerichte). Die Anschrift ist aus OpenStreetMap beziehungsweise aus der Lage des Gebäudes ermittelt und nicht amtlich - prüfen Sie sie vor einem Besuch.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Mönchengladbach gemeldet sind.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Kündigungsschutzklage

Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam (§ 7 KSchG) - auch dann, wenn sie in der Sache angreifbar gewesen wäre.

Mitbringen
Kündigungsschreiben mit dem Datum des Zugangs · Arbeitsvertrag · letzte Lohnabrechnungen · Ausweis
Gebühr
im Urteilsverfahren erster Instanz wird die Klage ohne Gebührenvorschuss zugestellt
Dauer
Frist: drei Wochen ab Zugang

Ausstehenden Lohn einklagen

Streit über Arbeitsentgelt, Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Provision gehört vor das Arbeitsgericht (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz). Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag - die sind oft deutlich kürzer als die gesetzliche Verjährung.

Mitbringen
Arbeitsvertrag · Lohnabrechnungen · Stundenaufzeichnungen · Schriftwechsel zur Forderung
Gebühr
nach dem Streitwert, ohne Vorschusspflicht
Dauer
Güteverhandlung meist innerhalb weniger Wochen

Arbeitszeugnis erstreiten

Auch der Anspruch auf ein Zeugnis und auf dessen Berichtigung wird vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt. Streitgegenstand ist dann die einzelne Formulierung.

Mitbringen
erteiltes Zeugnis · Arbeitsvertrag · Nachweise über Aufgaben und Leistungen
Gebühr
nach dem Streitwert
Dauer
nach Terminierung

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die drei Wochen für die Kündigungsschutzklage laufen ab dem Zugang der Kündigung, nicht ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gelten für jede Kündigung - auch in der Probezeit und im Kleinbetrieb.
  • In der ersten Instanz können Sie den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Arbeitsgerichtsgesetz). Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts auch mündlich zu Protokoll.
  • ⚠️ Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst - auch wenn sie gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist der wichtigste Unterschied zum Zivilprozess und der Grund, warum sich so viele Verfahren vergleichen.
  • Das Verfahren beginnt immer mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden (§ 54 ArbGG). Dort endet ein großer Teil der Verfahren mit einem Vergleich, oft schon nach wenigen Wochen.
  • Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs oder am gewöhnlichen Arbeitsort - nicht zwingend an Ihrem Wohnort.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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