Bauamt
Das Bauamt ist die Behörde der öffentlichen Verwaltung, die sich mit jeglichen Bauangelegenheiten befasst. Auf unterschiedlichsten Ebenen können die Bauämter angesiedelt sein, wobei sich die Bezeichnung als Bauamt als umgangssprachlich und ungenau erweist. So ist hier richtigerweise eher von der Bauaufsichtsbehörde, dem Bauplanungsamt, Straßenbauamt, staatlichen Bauamt, Wasserwirtschaftsamt, Bauverwaltungsamt und dem eigentlichen Bauamt die Rede. Darüber hinaus existieren teils auch Landesbetriebe, die einzelne Bauaufgaben des Staates leiten. Wenn Bürgerinnen und Bürger dennoch ganz allgemein vom Bauamt sprechen, ist vornehmlich die örtliche Bauaufsichtsbehörde als Baugenehmigungsbehörde gemeint. Hier werden unter anderem die Baugenehmigungen erteilt, die essentiell für nahezu jedes Bauvorhaben sind.
Die Aufgaben des Bauamtes
Das Bauamt verfügt über einen breit gefächerten Tätigkeitsbereich und ist grundsätzlich immer dann zuständig, wenn es um Bautätigkeiten geht. Öffentliche Gebäude sowie Bauvorhaben auf dem Gemeindegebiet fallen in das Aufgabengebiet des Bauamtes, das auch die Bereiche Wasser und Abwasser umfasst. Dabei ist das Bauamt vor allem planerisch tätig und befasst sich unter anderem mit den folgenden Dingen:
- Baugebietsentwicklung
- städtebauliche Verträge
- Grundstücksverkehr
- Denkmalschutz
Hiervon ist die Bauaufsicht abzugrenzen, die sich unter anderem um Bauvoranfragen, Baugenehmigungen, Bauanzeigen und die Bauüberwachung kümmert.
Sieben Tipps im Umgang mit dem Bauamt
Der Neu- oder Umbau von Gebäuden und auch die Errichtung kleinerer Bauten auf dem eigenen Grundstück rufen regelmäßig das Bauamt auf den Plan. Den Versuch, das Bauvorhaben vor den Behörden zu verheimlichen, um das mitunter strenge und langwierige Genehmigungsverfahren zu umgehen, sollten Bauherren tunlichst unterlassen, denn andernfalls kann ihnen auch nach Jahren mitunter noch der Abriss ihrer Schwarzbauten drohen. Ein solches Horrorszenario möchte natürlich niemand erleben, weshalb es so wichtig ist, das Bauamt von Anfang an auf seiner Seite zu wissen.
Im Umgang mit den Bauämtern können die folgenden Tipps vielleicht weiterhelfen:
Termin beim Bauamt vor dem Grundstückskauf
Ein wichtiger Tipp, den sich Bauherren zu Herzen nehmen sollten, rät zu einem Termin beim Bauamt vor dem Kauf des Grundstücks. Auf den ersten Blick wirkt dies zwar etwas vorschnell, doch so kann abgeklärt werden, ob das geplante Bauvorhaben dort realisierbar ist. Ist dies nicht der Fall, hat man kein unnützes Grundstück erworben und sich so viel Ärger erspart.
Bebauungsplan einsehen und berücksichtigen
Unabhängig davon, ob man ein Grundstück kaufen oder ein bereits vorhandenes Grundstück neu bebauen möchte, sollten angehende Bauherren stets einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Es ist schließlich nicht so, dass man auf dem eigenen Stück Land nach Belieben schalten und walten kann. Stattdessen gibt der Bebauungsplan vor, ob und in welcher Art und Weise ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf.
Notwendigkeit einer Baugenehmigung ergründen
Dass beim Bau eines Hauses eine Baugenehmigung erforderlich ist, steht zumeist außer Frage. Wenn es jedoch um ein Gartenhäuschen, eine Garage oder einen Carport geht, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Damit es nicht aus Unwissenheit zu einem Schwarzbau kommt, der später wieder abgerissen werden muss, sollte man sich mit dem Bauamt in Verbindung setzen und dort verbindliche Auskünfte einholen.
Unterlagen für das Bauamt zusammenstellen
Möchte man nun einen Bauantrag stellen, muss man dem Bauamt die relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich üblicherweise um einen amtlichen Lageplan, einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, Berechnungen, technische Nachweise und das ausgefüllte Antragsformular. Im Einzelfall können durchaus noch weitere Unterlagen seitens des Bauamtes angefordert werden.
Ausreichend Zeit einplanen
Wer auf eine Baugenehmigung wartet oder in anderen Belangen mit dem Bauamt zu tun hat, muss sich in Geduld üben, denn die behördlichen Abläufe können einige Zeit in Anspruch nehmen. Man sollte also eher nicht von kurzfristigen Entscheidungen und raschen Verfahren ausgehen.
Beratung beim Bauamt vereinbaren
Ein Beratungstermin beim Bauamt ist stets sinnvoll und kann viele Fragen in Zusammenhang mit den bürokratischen Abläufen im Falle eines Bauvorhabens aus der Welt schaffen. Bei dieser Gelegenheit kann man direkt einen Bauantrag stellen oder auch erst einmal lediglich eine Bauvoranfrage stellen, die den Genehmigungsprozess erleichtern kann.
Gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuziehen
Viele Bauherren haben zunächst nur indirekt Kontakt mit dem örtlichen Bauamt und überlassen die Behördengänge eher ihrem Architekten oder dem engagierten Bauleiter. Falls aber keine Genehmigung seitens des Bauamtes erteilt wird, ist der Ärger oftmals groß. Gegebenenfalls lohnt es sich, den Rechtsweg zu beschreiten. Zu diesem Zweck sollten Bauherren einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Sachlage zumindest juristisch prüfen lassen.
So finden Sie das zuständige Bauamt
Das zuständige Bauamt zu finden, ist in der Regel keine allzu große Herausforderung. Da es sich bei den Bauämtern um Behörden der kommunalen Verwaltung handelt, ist man zumeist im Rathaus bereits an der richtigen Adresse. In manchen Stadtverwaltungen kann es aber auch sein, dass das Bauamt außerhalb untergebracht ist. Ein Anruf im Rathaus oder auch ein Besuch im Bürgeramt kann hier weiterhelfen. Als Bauherren sollten Sie außerdem die Öffnungszeiten des Bauamtes beachten und im Idealfall einen Termin vereinbaren, denn andernfalls stehen Sie mitunter vor verschlossenen Türen oder werden wieder weggeschickt.