Ämter.INFO
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Ich baue oder baue um: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Was genehmigungsfrei ist, regelt die Landesbauordnung - sie unterscheidet sich je Bundesland.

Schritt für Schritt

  1. Bauantrag stellen

    Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architektinnen und Bauingenieure.

    Zuständig: Bauamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: