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Bauantrag stellen

Das Wichtigste in Kürze

Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architektinnen und Bauingenieure.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBauamt
Gebührrichtet sich nach den Baukosten, landesrechtlich geregelt
Dauerje nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate

Der Bauantrag geht über die Gemeinde an die untere Bauaufsichtsbehörde - je nach Land beim Kreis oder bei der Stadt. Eingereicht werden darf er nur von bauvorlageberechtigten Personen, in der Regel Architektinnen oder Bauingenieuren.

Was überhaupt genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung - und die unterscheidet sich erheblich. Ein Carport, der in einem Bundesland verfahrensfrei ist, braucht im nächsten eine Genehmigung.

Vor der Planung lohnt die Bauvoranfrage. Sie klärt verbindlich, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, und kostet einen Bruchteil der Planung.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Bebauungsplan prüfen

    Er liegt bei der Gemeinde aus und sagt, was auf dem Grundstück zulässig ist.

  2. Bauvoranfrage erwägen

    Klärt Grundsatzfragen, bevor Planungskosten entstehen.

  3. Unterlagen erstellen lassen

    Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis.

  4. Antrag über die Gemeinde einreichen

    Sie leitet ihn an die Bauaufsicht weiter und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

  5. Genehmigung abwarten

    Je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate. Erst danach darf gebaut werden.

Besondere Fälle

Kleines Vorhaben
Manche Bauten sind verfahrensfrei - Garten- oder Gerätehäuser bis zu einer bestimmten Größe. Die Grenzen stehen in der Landesbauordnung.
Denkmalschutz
Steht das Gebäude unter Schutz, ist zusätzlich die Denkmalbehörde zu beteiligen.
Bauen ohne Genehmigung
Riskiert Baustopp, Bußgeld und im schlimmsten Fall den Rückbau auf eigene Kosten.
Nachbarn
Sie werden je nach Verfahren beteiligt und können Einwendungen erheben.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bauamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier: