Bauantrag stellen
Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architektinnen und Bauingenieure.
| Zuständig | Bauamt |
|---|---|
| Gebühr | richtet sich nach den Baukosten, landesrechtlich geregelt |
| Dauer | je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate |
Der Bauantrag geht über die Gemeinde an die untere Bauaufsichtsbehörde - je nach Land beim Kreis oder bei der Stadt. Eingereicht werden darf er nur von bauvorlageberechtigten Personen, in der Regel Architektinnen oder Bauingenieuren.
Was überhaupt genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung - und die unterscheidet sich erheblich. Ein Carport, der in einem Bundesland verfahrensfrei ist, braucht im nächsten eine Genehmigung.
Vor der Planung lohnt die Bauvoranfrage. Sie klärt verbindlich, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, und kostet einen Bruchteil der Planung.
Was Sie brauchen
- Bauzeichnungen
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Katasterauszug
So läuft es ab
Bebauungsplan prüfen
Er liegt bei der Gemeinde aus und sagt, was auf dem Grundstück zulässig ist.
Bauvoranfrage erwägen
Klärt Grundsatzfragen, bevor Planungskosten entstehen.
Unterlagen erstellen lassen
Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis.
Antrag über die Gemeinde einreichen
Sie leitet ihn an die Bauaufsicht weiter und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Genehmigung abwarten
Je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate. Erst danach darf gebaut werden.
Besondere Fälle
- Kleines Vorhaben
- Manche Bauten sind verfahrensfrei - Garten- oder Gerätehäuser bis zu einer bestimmten Größe. Die Grenzen stehen in der Landesbauordnung.
- Denkmalschutz
- Steht das Gebäude unter Schutz, ist zusätzlich die Denkmalbehörde zu beteiligen.
- Bauen ohne Genehmigung
- Riskiert Baustopp, Bußgeld und im schlimmsten Fall den Rückbau auf eigene Kosten.
- Nachbarn
- Sie werden je nach Verfahren beteiligt und können Einwendungen erheben.
Worauf es ankommt
- Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist - das spart Planungskosten.
- Was ohne Genehmigung gebaut werden darf, steht in der Landesbauordnung und ist von Land zu Land verschieden.
- Wer ohne Genehmigung baut, riskiert einen Baustopp und im schlimmsten Fall den Rückbau.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bauamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier: