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Bauamt Tauberbischofsheim

Baden-WürttembergMain-Tauber-KreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Tauberbischofsheim ist das Straßenbauamt, Wellenbergstraße 9, 97941 Tauberbischofsheim. Telefon +49 9341 820. Geöffnet Montag 08:00-12:30 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:30
Dienstag08:00-12:30
Mittwoch08:00-12:30
Donnerstag08:00-18:00
Freitag08:00-12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

StraßenbauamtWellenbergstraße 9
97941 Tauberbischofsheim

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Bauantrag stellen

Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht; die Anforderungen regelt die Landesbauordnung.

Das brauchen Sie

Gebühr
richtet sich nach den Baukosten, landesrechtlich geregelt
Dauer
je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate

Wann brauche ich das Bauamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist - das spart Planungskosten.
  • Was genehmigungsfrei ist, steht in der Landesbauordnung und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AhornAssamstadtBad MergentheimBoxbergCreglingenFreudenberg (Baden)GroßrinderfeldGrünsfeldIgersheimKönigheimKülsheimLauda-KönigshofenNiederstettenWeikersheimWertheim

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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