Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Bauamt München

BayernKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für München ist das Staatliches Bauamt Freising, Winzererstraße 43, 80797 München. Telefon +49 8161 9320. Geöffnet Montag 08:00-11:45 und 13:00-16:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 16:00 Uhr

Montag08:00-11:45 und 13:00-16:00
Dienstag08:00-11:45 und 13:00-16:00
Mittwoch08:00-11:45 und 13:00-16:00
Donnerstag08:00-11:45 und 13:00-16:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Staatliches Bauamt FreisingWinzererstraße 43
80797 München

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Anzeige

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis München Stadt gemeldet sind - das sind 30 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Bauantrag stellen

Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht; die Anforderungen regelt die Landesbauordnung.

Mitbringen
Bauzeichnungen · Lageplan · Baubeschreibung · Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Gebühr
richtet sich nach den Baukosten, landesrechtlich geregelt
Dauer
je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate

Wann brauche ich das Bauamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist - das spart Planungskosten.
  • Was genehmigungsfrei ist, steht in der Landesbauordnung und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Anzeige

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AschheimAyingBrunnthalFeldkirchen bei MünchenGarching bei MünchenGrasbrunnGräfelfingGrünwaldHaarHohenbrunnHöhenkirchen-SiegertsbrunnIsmaningKirchheim bei MünchenNeubibergNeuried (bei München)OberhachingOberschleißheimOttobrunnPlaneggPullach i. IsartalPullach im IsartalPutzbrunnSauerlachSchäftlarnStraßlach-DinghartingTaufkirchenUnterföhringUnterhachingUnterschleißheim

Bauämter in der Umgebung

Weitere Ämter in München

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
Anzeige