Ausländerbehörde München
Zuständig für München ist das Ausländerbehörde I Kreisverwaltungreferat (KVR), Seidlstraße 27, 80335 München. Telefon +49 89 115.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite13 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in München
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
- Vor dem Besuch
- Für welche Orte gilt das?
- Ausländerbehörden in der Umgebung
- Weitere Ämter in München
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Ausländerbehörde I Kreisverwaltungreferat (KVR)Seidlstraße 27
80335 München
- Telefon+49 89 115
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in München
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis München Stadt gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 30 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.
Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.
Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
- Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Ausländerbehörden in der Umgebung
Weitere Ämter in München
Häufige Fragen
- Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
- So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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