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Ich möchte mich einbürgern lassen: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Der Antrag läuft über die Einbürgerungsbehörde - meist die Ausländerbehörde oder das Landratsamt.

Schritt für Schritt

  1. Einbürgerung beantragen

    Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Vorausgesetzt werden unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und der Einbürgerungstest.

    Zuständig: Ausländerbehörde

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: