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Bauamt Freiburg im Breisgau

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Freiburg im Breisgau ist das Erzbischöfliches Bauamt Freiburg, Hildastraße 65, 79102 Freiburg im Breisgau. Telefon +49 761 790940.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite11 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Erzbischöfliches Bauamt FreiburgHildastraße 65
79102 Freiburg im Breisgau

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Eine Nachbargemeinde kann Ihr Anliegen nicht bearbeiten, auch wenn sie näher liegt.

Was Sie hier erledigen können

Bauantrag stellen

Der Antrag wird über die Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht; die Anforderungen regelt die Landesbauordnung.

Mitbringen
Bauzeichnungen · Lageplan · Baubeschreibung · Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Gebühr
richtet sich nach den Baukosten, landesrechtlich geregelt
Dauer
je nach Verfahren mehrere Wochen bis Monate

Wann brauche ich das Bauamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist - das spart Planungskosten.
  • Was genehmigungsfrei ist, steht in der Landesbauordnung und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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