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Gesundheitsamt Lüchow (Wendland)

NiedersachsenKreis Lüchow-Dannenberg
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Lüchow (Wendland) ist das Landkreis Lüchow-Dannenberg Wendland, Königsberger Strasse 10, 29439 Lüchow (Wendland). Telefon 05841-120 850. Geöffnet Montag 09:00-12:30 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-12:30
Dienstag09:00-12:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-12:30 und 14:00-16:00
Freitag09:00-12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landkreis Lüchow-Dannenberg WendlandKönigsberger Strasse 10
29439 Lüchow (Wendland)

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Gesundheitsämter des Robert Koch-Instituts. Die Lage auf der Karte ist aus der Anschrift ermittelt und nicht amtlich.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Lüchow-Dannenberg gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 8 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
  • Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
  • Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

ClenzeDannenberg (Elbe)Dannenberg (Elbe)GartowHitzacker (Elbe)Hitzacker (Elbe)Lüchow

Gesundheitsämter in der Nähe von Lüchow (Wendland)

  • Altmarkkreis Salzwedel Gesundheitsamt 13 km
    Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel · 03901 840 570
  • Gesundheitsamt 52 km
    Philipp-Müller-Straße 18, 39638 Gardelegen · +49 3901 8400
  • Gesundheitsamt 40 km
    Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen · +49 581 82462
  • Gesundheitsamt 65 km
    Rosenweg 1A, 38446 Wolfsburg

Weitere Ämter in Lüchow (Wendland)

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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