Gesundheitsamt Biberach an der Riß
Zuständig für Biberach an der Riß ist das Kreisgesundheitsamt Biberach, Rollinstraße 17, 88400 Biberach an der Riß. Telefon +49 7351 526151.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Kreisgesundheitsamt BiberachRollinstraße 17
88400 Biberach an der Riß
- Telefon+49 7351 526151
- E-Mailkreisgesundheitsamt@biberach.de
- Websitebiberach.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Biberach gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 32 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.
Trinkwasser und Hygiene
Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
- Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
- Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Gesundheitsämter in der Umgebung
Weitere Ämter in Biberach an der Riß
Häufige Fragen
- Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
- Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
- Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
- Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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