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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Landratsamt Biberach an der Riß

Baden-WürttembergKreis BiberachAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Biberach an der Riß ist das Landratsamt Biberach Gebäude Wielandpark, Rollinstraße 18, 88400 Biberach an der Riß. Telefon +49 7351 520. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und 14:00-15:30 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00 und 14:00-15:30
Dienstag08:00-12:00
Mittwoch08:00-17:00
Donnerstag08:00-14:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landratsamt Biberach Gebäude WielandparkRollinstraße 18
88400 Biberach an der Riß

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Biberach gemeldet sind - das sind 32 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Kfz-Zulassung und Führerschein

Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde gehören zum Landkreis und sitzen meist im oder beim Landratsamt.

Mitbringen
je nach Anliegen
Gebühr
nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Dauer
mit Termin meist am selben Tag

Jugend, Gesundheit und Soziales

Jugendamt, Gesundheitsamt und Sozialamt sind Kreisaufgaben - auch für die Gemeinden im Kreisgebiet.

Mitbringen
je nach Anliegen
Gebühr
Beratung meist gebührenfrei
Dauer
nach Vereinbarung

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Jugend- und Gesundheitsamt gehören meist zum Landkreis und sitzen im oder beim Landratsamt.
  • In kreisfreien Städten gibt es kein Landratsamt - dort übernimmt die Stadtverwaltung diese Aufgaben.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AchstettenAlleshausenAllmannsweilerAttenweilerBad BuchauBad SchussenriedBetzenweilerBurgriedenDürnauEberhardzellErtingenKanzachKirchberg an der IllerKirchdorf an der IllerLangenenslingenLaupheimMaselheimMietingenMittelbiberachMoosburgOchsenhausenOggelshausenRiedlingenRot an der RotSchemmerhofenSchwendiTannheimUmmendorfUttenweilerWainWarthausen

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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