Gesundheitsamt Oldenburg (Oldenburg)
Zuständig für Oldenburg (Oldenburg) ist das Gesundheitsamt Oldenburg, Industriestraße 1b, 26121 Oldenburg. Telefon +49 441 2358695.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite12 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in Oldenburg (Oldenburg)
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
- Vor dem Besuch
- Gesundheitsämter in der Umgebung
- Weitere Ämter in Oldenburg (Oldenburg)
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Gesundheitsamt OldenburgIndustriestraße 1b
26121 Oldenburg
- Telefon+49 441 2358695
- E-Mailgesundheitsamt@stadt-oldenburg.de
- Websiteoldenburg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Oldenburg (Oldenburg)
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Oldenburg Stadt gemeldet sind.
Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.
Was Sie hier erledigen können
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.
Trinkwasser und Hygiene
Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
- Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
- Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
Gesundheitsämter in der Umgebung
Weitere Ämter in Oldenburg (Oldenburg)
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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