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Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

NiedersachsenKreis Oldenburg StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Oldenburg (Oldenburg) ist das Amtsgericht Oldenburg, Nebenstelle, Bahnhofstraße 13, 26122 Oldenburg.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite11 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Oldenburg, NebenstelleBahnhofstraße 13
26122 Oldenburg

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Oldenburg Stadt gemeldet sind.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Grundbucheinsicht

Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Mitbringen
Personalausweis · Nachweis des berechtigten Interesses
Gebühr
nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Dauer
nach Terminvergabe

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach; zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz.

Mitbringen
Sterbeurkunde · Testament, falls vorhanden · Personalausweis · Angaben zu weiteren Erben
Gebühr
richtet sich nach dem Nachlasswert
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Amtsgericht?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für das Grundbuch ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht Ihr Wohnort.
  • Die Rechtsantragstelle hilft kostenlos beim Formulieren von Anträgen.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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