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Gesundheitsamt Bottrop

Nordrhein-WestfalenKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Gesundheitsamt Bottrop finden Sie in der Gladbecker Straße 66, 46236 Bottrop. Telefon +49 2041 70-3501. Geöffnet Montag 08:00-16:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite11 Abschnitte

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 16:00 Uhr

Montag08:00-16:00
Dienstag08:00-16:00
Mittwoch08:00-12:30
Donnerstag08:00-16:00
Freitag08:00-16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Gesundheitsamt BottropGladbecker Straße 66
46236 Bottrop

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Bottrop gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 2 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
  • Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
  • Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Gesundheitsämter in der Nähe von Bottrop

  • Gesundheitsamt 8 km
    Tannenbergstraße 11-13, 46045 Oberhausen · +49 208 8252570
  • Gesundheitsamt 10 km
    Hindenburgstraße 29, 45127 Essen · +49 201 88 53000
  • Gesundheitsamt 11 km
    Heinrich-Melzer-Straße 3, 45468 Mülheim an der Ruhr · +49 208 4555300
  • Gesundheitsamt 11 km
    Kurt-Schumacher-Straße 4, 45881 Gelsenkirchen · +49 209 169-2237

Weitere Ämter in Bottrop

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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