Gesundheitsamt Berlin Mitte von Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit
Zuständig für Berlin Mitte von Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit ist das Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Kapweg 3, 13405 Berlin. Telefon +49 30 9018-33208.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite11 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in Berlin Mitte von Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
- Vor dem Besuch
- Gesundheitsämter in der Umgebung
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitKapweg 3
13405 Berlin
- Telefon+49 30 9018-33208
- E-Mailhygiene-umwelt@ba-mitte.berlin.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Gesundheitsämter des Robert Koch-Instituts. Die Lage auf der Karte ist aus der Anschrift ermittelt und nicht amtlich.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Berlin Mitte von Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Berlin gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.
Trinkwasser und Hygiene
Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
- Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
- Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
Gesundheitsämter in der Umgebung
Häufige Fragen
- Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
- Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
- Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
- Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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