Gesundheitsamt Barchfeld-Immelborn
In Barchfeld-Immelborn gibt es keine eigene Gesundheitsamt. Zuständig ist das Landratsamt Wartburgkreis Gesundheitsamt in Bad Salzungen, etwa 5 Kilometer entfernt. Telefon 03695 617410.
Warum nicht in Barchfeld-Immelborn?
Fahrzeuge werden nicht von den Gemeinden zugelassen, sondern von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Barchfeld-Immelborn gehört zum Gebiets im Wartburgkreis - deshalb ist die dortige Behörde auch für Sie zuständig, unabhängig davon, wo Sie arbeiten oder Ihre Fahrschule besuchen.
Was möchten Sie erledigen?
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 09:00-12:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00-12:00 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 |
| Freitag | 09:00-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Die zuständige Stelle
Landratsamt Wartburgkreis GesundheitsamtErzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
- Telefon03695 617410
- E-Mailgesundheitsamt@wartburgkreis.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Gesundheitsämter des Robert Koch-Instituts. Die Lage auf der Karte ist aus der Anschrift ermittelt und nicht amtlich.
Lage und Entfernung
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Was Sie hier erledigen können
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.
Trinkwasser und Hygiene
Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wann brauche ich das Gesundheitsamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
- Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
- Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Häufige Fragen
- Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
- Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
- Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
- Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
- Kann ich zu einer anderen Stelle gehen?
- Nein. Zuständig ist ausschließlich die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Andere Stellen dürfen Ihren Antrag nicht bearbeiten.
- Wie weit ist es von Barchfeld-Immelborn aus?
- Nach Bad Salzungen sind es rund 5 Kilometer Luftlinie. Planen Sie Fahrzeit und Öffnungszeiten mit ein.
- Geht das auch online?
- Viele Kreise nehmen den Antrag online entgegen. Das fertige Dokument müssen Sie in der Regel persönlich abholen oder sich gegen Gebühr zuschicken lassen.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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