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Gesundheitsamt Kaiserslautern

Rheinland-PfalzKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Kaiserslautern ist das Gesundheitsamt, Pfaffstraße 40-42, 67655 Kaiserslautern. Telefon +49 631 7105520; +49 631 7105522.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

GesundheitsamtPfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Kaiserslautern Stadt gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 15 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Mitbringen
Personalausweis
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Mitbringen
Impfausweis · Vorsorgeheft · Krankenversichertenkarte
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Mitbringen
je nach Anliegen
Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
  • Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
  • Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bruchmühlbach-MiesauEnkenbach-AlsenbornHochspeyerHütschenhausenKrickenbachLandstuhlMehlingenOtterbachOtterbergQueidersbachRamstein-MiesenbachRodenbach (Westpfalz)TrippstadtWeilerbach

Gesundheitsämter in der Umgebung

  • Gesundheitsamt 28 km
    Trierer Straße 51, 66869 Kusel · +49 6381 4240
  • Gesundheitsamt Bad Dürkheim 30 km
    Neumayerstraße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße · +49 6322 9617302
  • Gesundheitsamt 44 km
    Ringstraße 4, 55543 Bad Kreuznach · +49 671 803-1709
  • Gesundheitsamt Südliche Weinstraße / Landau 36 km
    Arzheimer Straße 1, 76829 Landau in der Pfalz · +49 6341 940606

Weitere Ämter in Kaiserslautern

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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