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Finanzamt Worms

Rheinland-PfalzKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden finden Sie in der Karlspl. 6, 67549 Worms. Telefon +49 6241 30460. Geöffnet Montag 08:00-16:00 und an 1 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 18:00 Uhr

Montag08:00-16:00
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00-18:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Finanzamt Worms-KirchheimbolandenKarlspl. 6
67549 Worms

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Worms gemeldet sind.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Steuererklärung abgeben

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen - also bis zum 31. Juli (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung). Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.

Mitbringen
Lohnsteuerbescheinigung · Belege über Werbungskosten · Steueridentifikationsnummer
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate

Steuernummer beantragen

Wer selbstständig tätig wird, erhält vom Finanzamt eine Steuernummer.

Mitbringen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung · Gewerbeanmeldung, falls vorhanden
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
zwei bis sechs Wochen

Wann brauche ich das Finanzamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes - bei Betrieben das des Betriebssitzes.
  • Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Umzug ändern.
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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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