Agentur für Arbeit Worms
Die Agentur für Arbeit Worms finden Sie in der Liebenauer Str. 15, 67549 Worms. Telefon +49 800 4555500. Geöffnet Montag 08:00-10:00 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 08:00-10:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00-10:00 |
| Mittwoch | 08:00-10:00 |
| Donnerstag | 08:00-10:00 |
| Freitag | 08:00-10:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Agentur für Arbeit WormsLiebenauer Str. 15
67549 Worms
- Telefon+49 800 4555500
- Websitearbeitsagentur.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Worms gemeldet sind.
Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.
Was Sie hier erledigen können
Arbeitslos melden
Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - bei kürzerer Frist binnen drei Tagen nach Kenntnis.
Berufsberatung
Beratung zu Ausbildung, Studium und beruflicher Neuorientierung.
Wann brauche ich die Agentur für Arbeit?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie von der Beendigung wissen - eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit auslösen.
- Arbeitsuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Meldungen; die zweite ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.
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Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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