Ende der Kirchensteuer prüfen
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Die Meldebehörde gibt den Austritt an die Finanzverwaltung weiter, Ihr Arbeitgeber erhält ihn über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) - einen Nachweis müssen Sie ihm nicht vorlegen.
| Zuständig | Finanzamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | meist ein bis zwei Lohnabrechnungen, bis der Abzug entfällt |
| Rechtsgrundlage | Kirchensteuergesetze der Länder; § 39e Absatz 2 und § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz |
Um die Kirchensteuer müssen Sie sich nach dem Austritt in der Regel nicht selbst kümmern. Die Austrittsstelle informiert die Meldebehörde, diese meldet den Austritt samt Datum an die Finanzverwaltung. Das Bundeszentralamt für Steuern speichert ihn in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 2 EStG), und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Änderung beim nächsten Abruf.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Wer am 10. März austritt, zahlt für März noch, ab April nicht mehr.
Prüfen sollten Sie trotzdem: die Lohnabrechnung und, falls Sie Kapitalerträge haben, den Kirchensteuerabzug der Bank.
Was Sie brauchen
- Austrittsbescheinigung
- Lohnabrechnungen der Monate nach dem Austritt
- Steueridentifikationsnummer
- bei Kapitalerträgen: Steuerbescheinigung der Bank
So läuft es ab
Nichts einreichen
Der Austritt läuft von der Meldebehörde an die Finanzverwaltung und von dort an den Arbeitgeber.
Lohnabrechnung prüfen
Ab dem Monat nach dem Austritt sollte die Zeile Kirchensteuer leer sein.
Bank informieren, falls nötig
Die Bank erfährt den Austritt erst bei ihrer jährlichen Abfrage. Auf Ihre Veranlassung kann sie vorher gesondert beim Bundeszentralamt anfragen.
Steuererklärung abgeben
Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird mit der Einkommensteuererklärung erstattet.
Besondere Fälle
- Verheiratet, Partner bleibt in der Kirche
- Dann zahlt der Partner seine Kirchensteuer weiter. Einige Kirchen erheben bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Konfession ein besonderes Kirchgeld vom Mitglied, wenn der Ehepartner mehr verdient.
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge
- Banken fragen jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober ab, ob Sie am 31. August kirchensteuerpflichtig waren. Bis dahin einbehaltene Kirchensteuer holen Sie über die Steuererklärung zurück.
- Selbstständige und Rentner ohne Lohnsteuerabzug
- Die Kirchensteuer wird mit der Einkommensteuer festgesetzt. Im Bescheid des Austrittsjahres wird sie nur für die Monate der Mitgliedschaft berechnet.
Worauf es ankommt
- Kontrollieren Sie Ihre Lohnabrechnung: Ab dem Monat nach dem Austritt darf keine Kirchensteuer mehr abgezogen werden.
- Wurde nach dem Austritt noch Kirchensteuer einbehalten, holen Sie sie mit der Einkommensteuererklärung zurück. Das Finanzamt rechnet die Kirchensteuer nur für die Monate der Mitgliedschaft an.
- Banken fragen einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie am 31. August kirchensteuerpflichtig waren (§ 51a Absatz 2c EStG). Bis dahin kann auf Kapitalerträge weiter Kirchensteuer einbehalten werden.
Häufige Fragen
- Ab wann zahle ich keine Kirchensteuer mehr?
- Ab dem Monat nach dem Austritt. Die Pflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. In Bremen und Hamburg ist das erst der Eingang der Erklärung bei der Kirche.
- Muss ich meinem Arbeitgeber die Bescheinigung zeigen?
- Nein. Die Meldebehörde übermittelt den Austritt, das Bundeszentralamt für Steuern ändert Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale, und der Arbeitgeber ruft sie automatisch ab.
- Was ist, wenn trotzdem weiter Kirchensteuer abgezogen wird?
- Sprechen Sie zuerst die Lohnbuchhaltung an. Zu viel gezahlte Kirchensteuer bekommen Sie über die Einkommensteuererklärung zurück, dazu die Austrittsbescheinigung bereithalten.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Finanzamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Finanzamt
- Finanzamt informieren Ich ziehe um
- Steuernummer beantragen Ich mache mich selbstständig
- Finanzamt informieren Ich gebe mein Gewerbe auf
Gehört dazu
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