Ich trete aus der Kirche aus: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Den Austritt erklären Sie je nach Land beim Standesamt oder beim Amtsgericht - die Kirchensteuer endet mit Ablauf des Monats, in dem er wirksam wird.
Schritt für Schritt
Kirchenaustritt erklären
Den Austritt erklären Sie persönlich bei der Stelle Ihres Wohnorts - je nach Land beim Standesamt oder beim Amtsgericht - oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Online geht es nicht.
Zuständig: Standesamt oder Amtsgericht, je nach Land
Ende der Kirchensteuer prüfen
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Die Meldebehörde gibt den Austritt an die Finanzverwaltung weiter, Ihr Arbeitgeber erhält ihn über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) - einen Nachweis müssen Sie ihm nicht vorlegen.
Zuständig: Finanzamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Standesamt oder Amtsgericht, je nach Land: Amtsgericht in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. In Hamburg die Einwohnerämter (Kundenzentren). In Bremen direkt bei der Kirche oder mit beglaubigter Unterschrift (Standesamt, Notar). In allen übrigen Ländern das Standesamt des Wohnorts, in manchen Gemeinden über das Bürgeramt.