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Ich trete aus der Kirche aus: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Den Austritt erklären Sie je nach Land beim Standesamt oder beim Amtsgericht - die Kirchensteuer endet mit Ablauf des Monats, in dem er wirksam wird.

Schritt für Schritt

  1. Kirchenaustritt erklären

    Den Austritt erklären Sie persönlich bei der Stelle Ihres Wohnorts - je nach Land beim Standesamt oder beim Amtsgericht - oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Online geht es nicht.

    Zuständig: Standesamt oder Amtsgericht, je nach Land

  2. Ende der Kirchensteuer prüfen

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Die Meldebehörde gibt den Austritt an die Finanzverwaltung weiter, Ihr Arbeitgeber erhält ihn über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) - einen Nachweis müssen Sie ihm nicht vorlegen.

    Zuständig: Finanzamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: