Finanzamt Schärding
Das Finanzamt Schärding finden Sie in der Gerichtsplatz 2, 4780 Schärding. Telefon +43 50 233 233. Geöffnet Montag 07:30-12:00 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 07:30-12:00 |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-12:00 |
| Mittwoch | 07:30-12:00 |
| Donnerstag | 07:30-15:30 |
| Freitag | 07:30-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Finanzamt SchärdingGerichtsplatz 2
4780 Schärding
- Telefon+43 50 233 233
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.
Was Sie hier erledigen können
Steuererklärung abgeben
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen - also bis zum 31. Juli (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung). Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.
Das brauchen Sie
Steuernummer beantragen
Wer selbstständig tätig wird, erhält vom Finanzamt eine Steuernummer.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich das Finanzamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes - bei Betrieben das des Betriebssitzes.
- Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Umzug ändern.
Finanzämter in der Nähe von Schärding
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
- Bei Abgabepflicht bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen