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Finanzamt Melsungen

HessenSchwalm-Eder-KreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Finanzamt Schwalm-Eder - Verwaltungsstelle Melsungen finden Sie in der Kasseler Str. 31, 34212 Melsungen. Telefon +49 69 25452545. Termine lassen sich online vereinbaren. Geöffnet Montag 08:00-18:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 18:00 Uhr

Montag08:00-18:00
Dienstag08:00-18:00
Mittwoch08:00-18:00
Donnerstag08:00-18:00
Freitag08:00-18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Finanzamt Schwalm-Eder - Verwaltungsstelle MelsungenKasseler Str. 31
34212 Melsungen

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Schwalm-Eder-Kreis gemeldet sind - das sind 26 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Steuererklärung abgeben

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen - also bis zum 31. Juli (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung). Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.

Mitbringen
Lohnsteuerbescheinigung · Belege über Werbungskosten · Steueridentifikationsnummer
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate

Steuernummer beantragen

Wer selbstständig tätig wird, erhält vom Finanzamt eine Steuernummer.

Mitbringen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung · Gewerbeanmeldung, falls vorhanden
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
zwei bis sechs Wochen

Wann brauche ich das Finanzamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes - bei Betrieben das des Betriebssitzes.
  • Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Umzug ändern.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bad ZwestenBorken (Hessen)EdermündeFelsbergFrielendorfFritzlarGilserbergGudensbergGuxhagenHomberg (Efze)JesbergKnüllwaldMalsfeldMorschenNeuentalNeukirchen (Knüll)NiedensteinOberaulaOttrauSchrecksbachSchwalmstadtSchwarzenbornSpangenbergWabernWillingshausen

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Der Träger bietet eine Online-Terminvergabe an - wählen Sie dort Ihr Anliegen aus. Ob ein Termin Pflicht ist, regelt jede Behörde selbst; ohne Termin sind die Wartezeiten meist deutlich länger.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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