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Bewohnerparkausweis beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Bewohnerparkplätze darf die Behörde nur dort ausweisen, wo erheblicher Parkraummangel droht oder besteht (§ 45 Absatz 1b StVO). Wo es sie gibt, bekommt den Ausweis, wer dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigRathaus
Gebührseit 2020 vom Land festgelegt - von rund 30 bis über 300 Euro im Jahr
Daueroft sofort am Schalter, sonst wenige Tage
FristGeltung meist ein Jahr
Rechtsgrundlage§ 45 Absatz 1b StVO

Gebühr nach § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz, umgesetzt im Landesrecht.

Bewohnerparken gibt es nicht überall. Die Behörde darf solche Plätze nur dort ausweisen, wo erheblicher Parkraummangel droht oder besteht (§ 45 Absatz 1b StVO) - und nur im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Wo es sie gibt, ist die Sache einfach: Wer dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und ein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat, bekommt den Ausweis. Zuständig ist die Stadtverwaltung, je nach Ort das Bürgeramt, das Ordnungsamt oder eine eigene Verkehrsbehörde.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Prüfen, ob es im Gebiet Bewohnerparken gibt

    Die Schilder zeigen es: Parkplatz mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis Nr. …“.

  2. Unterlagen bereitlegen

    Personalausweis mit der Anschrift im Gebiet und die Zulassungsbescheinigung Teil I.

  3. Antrag stellen

    In vielen Städten online, sonst am Schalter. Der Ausweis wird oft sofort ausgestellt.

  4. Rechtzeitig verlängern

    Die Geltung endet meist nach einem Jahr - eine Erinnerung kommt nicht immer.

Besondere Fälle

Firmen- oder Leasingwagen
Möglich, aber nur mit Bescheinigung über die dauerhafte Überlassung.
Umzug innerhalb der Stadt
Der Ausweis gilt für das alte Gebiet. Nach dem Umzug ist ein neuer nötig.
Zweitwohnsitz
In den meisten Städten kein Anspruch - maßgeblich ist der Hauptwohnsitz.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Wer im ausgewiesenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und ein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat.
Was kostet er?
Das legt seit 2020 jedes Bundesland selbst fest (§ 6a Absatz 5a StVG). Die Spanne reicht von rund 30 bis über 300 Euro im Jahr - fragen Sie bei Ihrer Stadt.
Bekomme ich damit einen festen Stellplatz?
Nein. Der Ausweis erlaubt das Parken im Gebiet, garantiert aber keinen freien Platz.
Gilt er auch für den Zweitwagen?
Meist nicht. Die meisten Städte geben einen Ausweis je Haushalt oder je Person aus.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Rathaus. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Rathaus