Bewohnerparkausweis beantragen
Bewohnerparkplätze darf die Behörde nur dort ausweisen, wo erheblicher Parkraummangel droht oder besteht (§ 45 Absatz 1b StVO). Wo es sie gibt, bekommt den Ausweis, wer dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
| Zuständig | Rathaus |
|---|---|
| Gebühr | seit 2020 vom Land festgelegt - von rund 30 bis über 300 Euro im Jahr |
| Dauer | oft sofort am Schalter, sonst wenige Tage |
| Frist | Geltung meist ein Jahr |
| Rechtsgrundlage | § 45 Absatz 1b StVO |
Gebühr nach § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz, umgesetzt im Landesrecht.
Bewohnerparken gibt es nicht überall. Die Behörde darf solche Plätze nur dort ausweisen, wo erheblicher Parkraummangel droht oder besteht (§ 45 Absatz 1b StVO) - und nur im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Wo es sie gibt, ist die Sache einfach: Wer dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und ein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat, bekommt den Ausweis. Zuständig ist die Stadtverwaltung, je nach Ort das Bürgeramt, das Ordnungsamt oder eine eigene Verkehrsbehörde.
Was Sie brauchen
- Personalausweis mit der Anschrift im Parkgebiet
- Zulassungsbescheinigung Teil I auf den eigenen Namen
- bei Firmen- oder Leasingwagen: Überlassungsvertrag
So läuft es ab
Prüfen, ob es im Gebiet Bewohnerparken gibt
Die Schilder zeigen es: Parkplatz mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis Nr. …“.
Unterlagen bereitlegen
Personalausweis mit der Anschrift im Gebiet und die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Antrag stellen
In vielen Städten online, sonst am Schalter. Der Ausweis wird oft sofort ausgestellt.
Rechtzeitig verlängern
Die Geltung endet meist nach einem Jahr - eine Erinnerung kommt nicht immer.
Besondere Fälle
- Firmen- oder Leasingwagen
- Möglich, aber nur mit Bescheinigung über die dauerhafte Überlassung.
- Umzug innerhalb der Stadt
- Der Ausweis gilt für das alte Gebiet. Nach dem Umzug ist ein neuer nötig.
- Zweitwohnsitz
- In den meisten Städten kein Anspruch - maßgeblich ist der Hauptwohnsitz.
Worauf es ankommt
- Der Ausweis gilt für ein bestimmtes Gebiet, nicht für einen bestimmten Platz. Einen Anspruch auf einen freien Stellplatz gibt es nicht.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein. Bei Firmen- oder Leasingwagen brauchen Sie eine Bescheinigung, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen ist.
- Maßgeblich ist der <strong>Hauptwohnsitz</strong>. Wer im Parkgebiet nur mit Nebenwohnung gemeldet ist, bekommt in den meisten Städten keinen Ausweis.
- ⚠️ Bis 2020 war die Gebühr bundesweit auf 30,70 Euro gedeckelt. Seither dürfen die Länder sie selbst festsetzen - manche Städte verlangen inzwischen das Zehnfache.
Häufige Fragen
- Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
- Wer im ausgewiesenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und ein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat.
- Was kostet er?
- Das legt seit 2020 jedes Bundesland selbst fest (§ 6a Absatz 5a StVG). Die Spanne reicht von rund 30 bis über 300 Euro im Jahr - fragen Sie bei Ihrer Stadt.
- Bekomme ich damit einen festen Stellplatz?
- Nein. Der Ausweis erlaubt das Parken im Gebiet, garantiert aber keinen freien Platz.
- Gilt er auch für den Zweitwagen?
- Meist nicht. Die meisten Städte geben einen Ausweis je Haushalt oder je Person aus.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Rathaus. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Rathaus
- Fund anzeigen oder Verlust melden Ich habe etwas gefunden oder verloren