Ich habe etwas gefunden oder verloren: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Ab zehn Euro Wert muss ein Fund angezeigt werden - nach sechs Monaten gehört die Sache dem Finder.
Schritt für Schritt
Fund anzeigen oder Verlust melden
unverzüglich
Wer etwas findet, muss es unverzüglich anzeigen - beim Verlierer, wenn er bekannt ist, sonst bei der zuständigen Behörde. Erst unter zehn Euro Wert entfällt die Pflicht (§ 965 BGB).
Zuständig: Rathaus
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: