Ämter.INFO
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Ich habe etwas gefunden oder verloren: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Ab zehn Euro Wert muss ein Fund angezeigt werden - nach sechs Monaten gehört die Sache dem Finder.

Schritt für Schritt

  1. Fund anzeigen oder Verlust melden

    unverzüglich

    Wer etwas findet, muss es unverzüglich anzeigen - beim Verlierer, wenn er bekannt ist, sonst bei der zuständigen Behörde. Erst unter zehn Euro Wert entfällt die Pflicht (§ 965 BGB).

    Zuständig: Rathaus

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: