Jemand schuldet mir Geld: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Ein Mahnbescheid kostet mindestens 38 Euro Gerichtsgebühr, hemmt die Verjährung und führt ohne Widerspruch des Schuldners zu einem vollstreckbaren Titel - ganz ohne Klage.
Schritt für Schritt
Mahnbescheid beantragen
vor Eintritt der Verjährung (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende)
Mit dem Mahnbescheid kommen Sie ohne Klage zu einem Titel, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro (Nr. 1100 KV GKG).
Zuständig: Zentrales Mahngericht Ihres Landes (amtliche Seite)
Vollstreckungsbescheid beantragen
frühestens zwei Wochen, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids
Hat der Schuldner zwei Wochen nach Zustellung weder gezahlt noch widersprochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid - spätestens sechs Monate nach der Zustellung, sonst verfällt der Mahnbescheid (§ 701 ZPO).
Zuständig: Zentrales Mahngericht Ihres Landes (amtliche Seite)
Gerichtsvollzieher beauftragen
Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher - über die Verteilerstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Die Kosten muss am Ende der Schuldner tragen (§ 788 ZPO).
Zuständig: Amtsgericht
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Zentrales Mahngericht Ihres Landes (amtliche Seite): Zuständig ist nicht das Amtsgericht vor Ort, sondern das zentrale Mahngericht des Landes, in dem Sie wohnen oder Ihren Sitz haben (§ 689 ZPO) - zum Beispiel Coburg für Bayern, Uelzen für Niedersachsen, Hünfeld für Hessen. Mit Wohnsitz im Ausland ist das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Die Liste aller zwölf Mahngerichte steht auf mahngerichte.de.