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Jemand schuldet mir Geld: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Ein Mahnbescheid kostet mindestens 38 Euro Gerichtsgebühr, hemmt die Verjährung und führt ohne Widerspruch des Schuldners zu einem vollstreckbaren Titel - ganz ohne Klage.

Schritt für Schritt

  1. Mahnbescheid beantragen

    vor Eintritt der Verjährung (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende)

    Mit dem Mahnbescheid kommen Sie ohne Klage zu einem Titel, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro (Nr. 1100 KV GKG).

    Zuständig: Zentrales Mahngericht Ihres Landes (amtliche Seite)

  2. Vollstreckungsbescheid beantragen

    frühestens zwei Wochen, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids

    Hat der Schuldner zwei Wochen nach Zustellung weder gezahlt noch widersprochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid - spätestens sechs Monate nach der Zustellung, sonst verfällt der Mahnbescheid (§ 701 ZPO).

    Zuständig: Zentrales Mahngericht Ihres Landes (amtliche Seite)

  3. Gerichtsvollzieher beauftragen

    Mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher - über die Verteilerstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Die Kosten muss am Ende der Schuldner tragen (§ 788 ZPO).

    Zuständig: Amtsgericht

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: